Anordnung der Tempo 30-Zonen

Die Anordnung von Tempo 30 Zonen ist nicht nur gesetzlich verankert sondern auch bei weiter zunehmendem Verkehr und  Verkehrsteilnehmern immer wichtiger. Unter besonderem Schutz sollten daher schwächere Verkehrsteilnehmer stehen. An Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen ist es zwingend notwendig, dass langsam gefahren wird. Die BIZ-Fraktion, seit 01.10.18 FREIE WÄHLER,  setzt sich daher dafür ein, dass in Koblenz vor allem in sensiblen Zonen Tempo 30 km/h gilt. Daher stellte sie im letzten Stadtrat den Antrag zur Feststellung vor welchen Seniorenheimen die Anordnung einer „Zone 30“ noch nicht erfolgt ist. „Selbst vor Einrichtungen, an denen die Anordnung von „Zone 30 nicht möglich ist, muss es wenigstens eine streckenbezogene Temporeduzierung geben“, sagte Angela Keul-Göbel, Fraktionsvorsitzende.Die Verwaltung prüft gegenwärtig die Straßen, in denen noch keine Tempo 30-Bereiche eingerichtet sind und in denen sich Einrichtungen (Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Krankenhäuser/Kliniken) befinden, die Möglichkeit von weiteren Anordnungen. Das Ergebnis wird in den entsprechenden Gremien bekannt gegeben.Rechtliche Grundlage von Tempo 30 ist Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hier werden streckenbezogene Temporeduzierungen und Tempo-30-Zonen geregelt. Die Straßenverkehrsbehörden ordnen innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo-30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an, (Absatz 1c).