Leserbrief zum Bericht „Toilette für Bahnhofplatz scheidet die Geister“

RZ v. 20.10.2018 Seite 11

Viele interessierte RZ-Leser werden nach Lektüre des Berichts

wissen wollen, worauf genau sich meine Forderung bezieht, nach der Gefahrenabwehrverordnung zu handeln, bevor teure Investitionsmaßnahmen mit vorhersehbaren weiteren Folgekosten endgültig beschlossen werden.

Die Stadt Koblenz hat die “Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Stadt Koblenz vom 17.09.2007“. Darin ist in § 2 geregelt:

„Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, sich
derart zum Konsum von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
niederzulassen, dass dort als Folge andere Personen oder die Allgemeinheit
durch Anpöbeln, lautes Singen, Johlen, Schreien, Lärmen, Liegenlassen von
Flaschen u. a. Behältnissen, Notdurft verrichten, Erbrechen oder
Beschimpfungen belästigt oder gefährdet werden, sowie in einem deutlichen
Rauschzustand zu verweilen, sowie die Notdurft außerhalb von
Bedürfnisanlagen zu verrichten und in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr
zu nächtigen.“

Hier sind alle Tatbestände aufgeführt, die sich aktuell täglich am Bahnhofplatz vielfach ereignen  und viele Bürger unserer Stadt – auch in zahlreichen RZ-Leserbriefen – immer wieder beklagen. Es wäre daher sehr sinnvoll, vor weiteren Beschlüssen und Handlungen  eine objektive zeitnahe Statistik von Polizei und Ordnungsamt anzufordern über Vorfälle und Einsätze, bei denen die Gefahrenabwehrverordnung konsequent angewendet wurde.

Edgar Kühlenthal

stellvertretender Vorsitzender der FREIEN WÄHLER Koblenz

(ehemals BIZ)