2018 standen für immaterielle Vermögensgegenstände Sport 55.000 Euro im Haushalt. Verwendet wurden davon 10.298 Euro. Demnach könnten 44.702 Euro übertragen werden. Es besteht laut Aus-sage der Verwaltung kein Übertragungsbedarf.

1.Warum wurden bei einem Bedarf etwa 10.300 € das Fünffache im Haushalt eingestellt?
Sportvereine, welche Sportanlagen neu errichten oder Sportgeräte anschaffen, erhalten hierfür einen städtischen Zuschuss in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Voraussetzung für den städtischen Förderbetrag ist, dass der Neubau oder das Sportgerät auch vom ISIM, LSB oder SBR gefördert werden. Im abgelaufenen Jahr war bei 9 Anträgen (städtischer Förderbetrag gesamt 10.300 €) diese Voraussetzung erfüllt.
ISIM, LSB und SBR haben jährlich in unterschiedlicher Höhe Gelder zur Verfügung. Dies richtet sich nach den Zuweisungen des Landes. Aus diesem Grund konnten nicht alle Anträge bezuschusst werden. Zum Vergleich: In 2017 gelangten an städtischen Zuschüssen ca. 46.000 € zur Auszahlung.

2.Warum gibt es keinen Bedarf für die Übertragung?
Nach Einschätzung des Fachamtes reichen die im Haushalt 2019 zur Verfügung stehenden Mittel aus, die von den o.g. Institutionen geförderten Maßnahmen auch von städtischer Seite zu fördern.

3.Mit welchem Bedarf rechnet die Verwaltung in 2019 und 2020?
Für das laufende Jahr kann erst dann eine Aussage getroffen werden, wenn die Bewilligungsbescheide von ISIM, LSB und SBR vorliegen.
Eine Einschätzung des Bedarfes für 2020 ist frühestens Ende dieses Jahres (Abgabefrist der Förderanträge bei ISIM, LSB und SBR ist jährlich der 15.11.) möglich.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre sollte der bisherige Ansatz von jährlich 55.000 € beibehalten werden.
Ist abzusehen, dass der Mittelansatz nicht ausgeschöpft wird, werden Mittel im Rahmen des Nachtragshaushaltsplanes zurückgemeldet.