Seit langer Zeit werden jährlich 130.000 Euro für neue Spielgeräte im Haushalt eingestellt. Ein gro-ßer Teil wird seit Jahren übertragen, weil die Mittel nicht ausgeschöpft werden. Dabei ist der Stadt-rat dazu übergegangen, jährlich eine Verpflichtungsermächtigung von 65.000 Euro im Nachtrags-haushalt einzustellen, damit die Mittel im jeweiligen Jahr auch ausgegeben werden können. Im Jahr 2018 standen inklusive der übertragenen Mittel 271.500 Euro für Spielgeräte zur Verfü-gung. Ausgegeben wurden 132.198,34 Euro. Also werden wieder 139.300 Euro von 2018 in den Haushalt 2019 übertragen.

1.: Für welche Spielgeräte, die 2018 bestellt wurden, stehen noch Rechnungen aus?
Für die Kletteranlage in Güls (anteilig), Kleinkinderschaukeln auf drei Spielplätzen, Rutschtürme auf zwei weiteren Spielplätzen (gemäß abgestimmter Prioritätenliste 2018) sowie für die Sanierung der Skateranlage am Schloss, stehen noch Rechnungen in Höhe von 51.800,00 € aus.

2.: Wann wurden diese Spielgeräte ausgeschrieben und wann aufgebaut?
Da die ursprünglich für die Prioritätenliste vorgesehene Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 75.000,00 € für die Sanierung des Kinderspielplatzes Pollenfeld verwendet wurde, konnte die Maßnahme erst nach Haushaltsfreigabe ausgeschrieben werden. Die Mittelfreigabe wurde durch den Stadtvorstand in seiner Sitzung am 28.05.2018 erteilt.
Die Submission für die öffentliche Ausschreibung der Prioritätenliste 2018 erfolgte am 03.07.2018. Da die Lieferzeiten für Spielgeräte durchschnittlich 12-18 Wochen betragen, wurden erst am 04.10.2018 die ersten Spielgeräte aufgestellt, die weiteren zu späteren Lieferzeitpunkten. Einige Maßnahmen konnten daher in 2018 nicht umgesetzt werden.

3.: Wie hoch ist der Betrag aus 2018, der durch bereits 2018 erteilte Aufträge gebunden wurde?
Im Jahre 2018 wurden 177.219,89 € durch erteilte Aufträge gebunden

4.: Erwartet die Verwaltung Anträge der Fraktionen mit Vorschlägen für die Beschaffung von Spielgeräten, damit die im Haushalt bereitgestellten Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr ausgegeben werden?

Auf den vorhandenen Spielplätzen sind Spielgeräte auszutauschen, wenn sie defekt, zerstört oder irreparabel sind und nicht mehr den neusten Sicherheitsaspekten genügen.
Für die Pflege und Sicherheit der Spielplätze gibt es ein abgestimmtes System der Qualitätssicherung. Verantwortlich für die Pflege und Wartung ist der Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen. Erfahrene und speziell für diese Wartung ausgebildete Mitarbeiter des Eigenbetriebes kontrollieren die Spielgeräte alle 7 bis 10 Tage. Stellen die Mitarbeiter fest, dass von einem Gerät eine Gefahr ausgeht und nicht mehr instandgesetzt werden kann, muss das Gerät abgebaut werden. Eine entsprechende Ersatzbeschaffung wird auf der fortzuschreibenden Prioritätenliste aufgenommen. Auch aus der Bevölkerung, von Ortsvorstehern oder von Spielplatzpaten werden Wünsche für die Neubeschaffung von Spielgeräten an das Jugendamt herangetragen.

5.: Wie will die Verwaltung erreichen, dass die im Jahr 2019 bereitgestellten 269.300 € auch 2019 ausgegeben werden?

Auch im Haushaltsjahr 2019 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 75.00,00 € veranschlagt, um bereits vor Haushaltsfreigabe mit einem Teil der Maßnahmen beginnen zu können. Die restlichen Haushaltsmittel können erst nach Haushaltsfreigabe, Mittelfreigabe des Stadtvorstandes und dem sich anschließenden Ausschreibungsverfahren verausgabt werden.Die Verwaltung beabsichtigt ab dem Haushaltsjahr 2020 die Höhe der jährlich zu veranschlagenden Verpflichtungsermächtigung auf die Höhe der jährlich vorgesehenen Gesamtmittel (130.000 €) anzupassen. Hierdurch könnten die Spielgeräte bereits frühzeitig ausgeschrieben und beauftragt werden.
Ob die in 2019 insgesamt zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel in 2019 verausgabt werden können, ist abhängig vom Zeitpunkt der Haushaltsfreigabe und der Dauer des sich anschließenden Verfahrensablaufes.