Die Freien Wähler haben sich im Stadtrat gegen die Einführung der Burkinis für muslimische Frauen in den öffentlichen Bädern der Stadt Koblenz entschieden, und dies aus verschiedenen Gründen.

Hygiene wird in Deutschland groß geschrieben: In Museen müssen große Taschen abgegeben werden, als Ersatz wird eine kleine durchsichtige Tasche für die wichtigsten Utensilien angeboten, diese kleine Tasche wird aus hygienischen Gründen nicht mehr zurückgenommen.

Benutzte leere Glasfläschchen werden in den Apotheken nicht aufgefüllt, das wäre zwar im Sinne der Nachhaltigkeit, dagegen sprechen die hygienischen Vorschriften. Betrifft dies wie im letzten Beispiel Privatpersonen, sind es im Fall der Burkinis öffentliche Räume, Schwimmbäder, die unter der Vorsorgepflicht der Kommunen stehen. Sind hygienische Vorschriften aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen verhandelbar?

Burkinis tragen sollen Frauen, muslimische Frauen, die dadurch als solche zu erkennen sind, im Gegensatz zur leichteren üblichen Badebekleidung der anderen Frauen. Doch eher ein Zeichen der Abgrenzung, als der Integration und assoziiert das Frauenbild von den Heiligen oder den Huren, das auch von den christlichen Kirchen jahrhundertelang so verbreitet wurde.

Kommentiert und kritisiert wurde der Stadtratsbeschluss vor allem von Männern, den Medienvertretern von SWR und RZ und von Sportfunktionären, zahlreichen Briefschreibern, die Protestveranstaltung wurde offensichtlich von Männern organisiert und getragen, die davon doch gar nicht betroffen sind. Frauen in Europa kämpfen seit Jahrhunderten für ihre Rechte, Olympe de Gouges endete 1793 nicht zuletzt für ihre „Erklärung der Rechte der Frauen“ auf dem Schafott, andere wurden diffamiert und ins Gefängnis gesperrt. Noch in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts gingen Frauen und vor allem Frauen für ihr Selbstbestimmungsrecht auf die Straße, für eine gleichwertige Schulbildung, für eine bessere Bezahlung. Die heutige Frauengeneration profitiert davon und scheint nichts davon zu wissen oder wissen zu wollen? Noch gibt es Zeitzeuginnen, die gefragt werden können. Das Jubiläum „Hundert Jahre Frauenwahlrecht“ wäre ein Anlass, sich mit der Frauengeschichte in Gegenwart und Vergangenheit zu befassen. Die Rechte von Frauen am Tragen von Burkinis festzumachen, ist wirklich zu kurz gedacht. In Berlin haben Mädchen schwimmen gelernt und sogar das Seepferdchen gemacht, ohne Burkini, aber mit Erlaubnis der Eltern, und in Koblenz gab es früher im Stadtbad bestimmte Zeiten, in denen Frauen das Schwimmbecken für sich hatten. Sollte dies nicht mehr möglich sein?

Deutschland ist ein säkularer Staat, das Gesetz steht über der Religion. Männer und Frauen sind nach dem Grundgesetz gleichberechtigt und haben die gleichen Rechte und Pflichten.

FREIE WÄHLER Ratsfraktionsfrau, Gabriele Hofmann