Im Rahmen einer Versammlung auf Einladung des Schulelternbeirats der Grundschule Freiherr-vom-Stein berichtete ein Amtsleiter, dass im Juni 2015 von einem Architekten eine Planung für einen Neubau dieser Grundschule vorgelegt wurde.
Die BIZ-Fraktion fragt an:
Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Sanierung des Schulgebäudes wurden Kosten in Höhe von 4,014 Mio. € ermittelt. Nach Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) war nachzuweisen, dass die Sanierungskosten 80 % der Kosten für einen Neubau nicht überschreiten. Um dieser Vorgabe nachzukommen, erfolgte eine Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Diese wurde durch den mit der Sanierung beauftragten Architekten durchgeführt. Da die Sanierungskosten erheblich über der 80 %-Regelung liegen (Neubaukosten 3,8 Mio. € = 100%; Sanierungskosten 4,0 Mio. € = 105,26 %), stimmt die ADD einer Sanierung nicht zu. Folglich muss ein Neubau realisiert werden. Hierzu ist beabsichtigt, den Auftrag an das mit der Sanierung beauftragte Architekturbüro zu erteilen.
- Fand vorher eine Ausschreibung oder ähnliches statt?
Antwort der Verwaltung: Nach den VOF-Richtlinien muss kein Wettbewerb erfolgen. Eine Ausschreibung wurde nicht durchgeführt.
- Welche Kosten sind bisher hierfür entstanden?
Antwort der Verwaltung: Es sind Kosten für die Kostenermittlung zur Sanierung sowie für die Machbarkeitsstudie eines Neubaus entstanden.
- Auf welche Kostenstelle wurden oder werden die Kosten gebucht?
Antwort der Verwaltung: Die Kosten wurden auf die Kostenstelle K400100EA1 gebucht.
- Hält die Verwaltung das Vorgehen für sinnvoll bereits ohne Grundsatzbeschluss des Stadtrats und ohne spezifizierte Haushaltsmittel einen Auftrag zur Planung eines Grundschul-Neubaus zu vergeben?
Antwort der Verwaltung: Nein. Das Zentrale Gebäudemanagement erarbeitet diverse Lösungen, die dann dem Stadtrat als Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt werden, um anschließend einen Grundsatzbeschluss zu fassen.