FREIE WÄHLER stellen förmliche Anfrage zu Maßnahmen zur Wiederherstellung und Erhalt der Rheinanlagen als Erholungs- und Kommunikationsraum für alle Koblenzer und Koblenzerinnen, die vielen Touristen, sowie zur Wiederherstellung und Erhalt der Sicherheit für Fußgänger in den Rheinanlagen und zur Reduzierung von Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern

Sachverhalt:
Die Koblenzer Rheinanlagen sind Orte der Erholung, des Zusammenkommens,
der Kommunikation und Erlebnisraum der klassischen Rheinlandschaft für alle Generationen. Sie eröffnen mit dem direkten und visuellen Kontakt zu historischen Gebäuden und Denkmälern den Zugang zur Koblenzer, Deutschen und Europäischen Geschichte. Diese Vorzüge genießen nicht nur die Menschen in Koblenz. Sie sind gleichzeitig ein wichtiger Anziehungspunkt für viele Touristen aus der ganzen Welt und damit ein nicht unerheblicher Wirtschaftsfaktor für unsere Stadt. Der Bereich von der Oberwerther Brücke im Süden bis unmittelbar vor dem Kurfürstlichen Schloss im Norden (ca. 2 km) wurde im Auftrag der damaligen Prinzessin und späteren Kaiserin Augusta zwi-schen 1866 und 1871 nach Plänen und unter der Leitung von Peter Lenné als englischer Land-schaftsgarten gestaltet. Die Rheinanlagen wurden mehrfach umgestaltet und erweitert. Die letzte umfangreiche Sanierung und Restauration wurde zur Bundesgartenschau 2011 durchgeführt. Seit 2002 sind die Rheinanlagen von Koblenz Teil des UNESCO-Welterbes „Oberes Mittelrheintal“. Das Thema „Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern in den Rheinanlagen“ belastet seit Jahren viele die Menschen und beschädigt den guten Ruf dieser großartigen Koblenzer Sehenswür-digkeit. Vor allem
ältere Menschen, Behinderte, Eltern mit Kindern fühlen sich in den Rheinanlagen stark gefährdet.
Der Grund: Die Rheinanlagen sind entsprechend der Funktion und Bedeutung der Rheinanlagen eindeutig mit dem StVO-Zeichen 239 als „Sonderweg für Fußgänger“ festgelegt. Es gibt dazu auf dem Weg oberhalb des Leinpfads in Koblenz den Zusatz unterhalb des Zeichens 239 „Fahrrad (Grafik)
frei Schritttempo“. Nach dieser Regelung haben die Radfahrer auf diesen so gekennzeichneten We-gen Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen und dürfen zwischen 7 km/h bis maximal 15 km/h fah-ren. Das Fahren in Schrittgeschwindigkeit verhindert, dass gegebenenfalls Fußgänger zu Schaden kommen. Eigene Beobachtungen und viele Erlebnisberichte von Betroffenen belegen, dass die Re-geln der StVO von vielen Radfahrern nicht eingehalten werden. Die Klagen reichen von Fahren mit stark überhöhter Geschwindigkeit, über „Rudelfahren“, freihändigem Fahren bis zu Fahren ohne Beleuchtung. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER geht es nicht darum, den Fahrradverkehr gänzlich aus den Rheinanlagen zu verbannen. Im Bewusstsein des hohen Wertes und der großen Bedeutung der Rheinanlagen für alle, besonders aber auch für ältere Menschen und Behinderte, müssen Lösun-gen gefunden werden, damit das für alle gefährliche viel zu schnelle Fahrradfahren sowie die offen-sichtlichen Regelverstöße gegen die StVO in den Rheinanlagen eingestellt werden.
Seite 2 von 2 aus Vorlage: AF/0062/2020
Die Fraktion der FREIEN WÄHLER fragt an:
1. Welche Maßnahmen können seitens der Verwaltung ergriffen werden, damit die bestehenden Regeln der StVO von den Radfahrern in den Rheinanlagen eingehalten werden und der hohe Wert und die große Bedeutung der Koblenzer Rheinanlagen für alle Koblenzer und die vielen Touristen wieder hergestellt und dauerhaft erhalten werden?
2. Können wiederkehrende Einsätze der Polizei organisiert bzw. angefordert werden, damit Ordnungs-widrigkeiten mit Verhängung von Bußgeldern durch die Polizei geahndet werden können? (Bei einer Polizeikontrolle kann das Bußgeld – 30 € – sofort verlangt werden.)
3. Wie können Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Beseitigung von Gefahrensituationen beispielsweise durch Radfahren mit überhöhter Geschwindigkeit, durch freihändiges Fahren, Fahren ohne Beleuch-tung etc. wirksam und wiederkehrend eingesetzt werden?
4. Können Polizei und Ordnungsamt regelmäßige Fahrradstreifen in den Rheinanlagen einsetzen?
5. Wie sieht die Verwaltung die Verstärkung von Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit möglicherweise in Verbindung mit Schulen, ADF, ADAC zur wünschenswerten Reduzierung der Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern?
6. Wie kann durch Forcierung des Ausbaus der Mainzer Straße zu einer Straße mit gut funktionieren-dem schnellen Radweg zur Aufnahme eines zügigen Radverkehrs als Nord/Süd Verbindung der schnelle und gefährliche Radverkehr in den Rheinanlagen kurzfristig und wirksam aus den Rheinan-lagen dorthin verlagert werden.

 

Antwort der Verwaltung:

Zu Frage 1): Bei den Kaiserin-Augusta-Anlagen handelt es sich um einen Gehweg auf dem das Radfahren durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt ist.
Der Leinpfad, der unterhalb der Kaiserin-Augusta-Anlagen verläuft, ist wiederum ein reiner Gehweg. Aufgrund dessen war dieser bereits an allen sieben möglichen Zugängen, die auch mit dem Rad zu erreichen sind, mit dem VZ 239 (Gehweg) beschildert. Weitere Zugangsmöglichkeiten sind über Treppen ausgestaltet und lassen sich nur von Fußgängern passieren.
Da die vorhandene Beschilderung demnach von den Radfahrern nicht ausreichend beachtet wurde, ist diese durch entsprechende Verbotsschilder ersetzt worden. Diese untersagen dem Radfahrer die Verkehrsteilnahme im Bereich des Leinpfades ausdrücklich und entfalten durch die rote Umrandung eine Signalwirkung, die erfahrungsgemäß mehr Beachtung als eine Positivbeschilderung findet.
Durch die im Bereich der Kaiserin-Augusta-Anlagen befindliche Beschilderung mit den VZ 239 „Gehweg“ mit den Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) ist aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht bereits eine der Sicherheit des Fußgängerverkehrs dienende Beschilderung gegeben. Die Regelung des VZ 239 besagt, dass jegliche weitere zugelassene Verkehrsart auf den Fußgängerverkehr Rücksicht zu nehmen hat und diesen weder gefährden noch behindern darf. Der Fahrverkehr hat dabei Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Bspw. wird letzterer Aspekt im Einmündungsbereich der Kaiserin-Augusta-Anlagen und des Leinpfads am Schloss durch das Zusatzzeichen „Schritt fahren“ zusätzlich noch für unerfahrene Verkehrsteilnehmer hervorgehoben.
Das Fehlverhalten einzelner Radfahrenden zu unterbinden ist auch für die Verwaltung durch die Aufstellung adäquater Beschilderung, ähnlich wie im Kraftfahrzeugverkehr, nur bedingt möglich.
Zu Frage 2): Polizei und Ordnungsamt arbeiten regelmäßig im Verbund, was z. B. die bisher sehr gute, gemeinsame Zusammenarbeit bei den Einsätzen am Münzplatz und dem Deutschen Eck gezeigt hat. Die Einsätze der Polizei werden von dort geplant und sind auch abhängig von den vorhandenen Personalkapazitäten.
Zu Fragen 3 und 4): Die Polizei setzt bereits teils Fahrradstreifen ein. Beim Ordnungsamt haben die Mitarbeiter/innen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit im Rahmen von Fahrradstreifen ihren Dienst zu verrichten.
Auch in kürzerer Vergangenheit wurden sowohl durch Fuß- als auch Fahrradstreifen der Polizeiinspektion Koblenz 1 vereinzelte Verkehrsverstöße von Fahrradfahrern in den Rheinanlagen festgestellt und entsprechend geahndet.
Die Beamtinnen und Beamten der Fahrradstreife und die zuständigen Bezirksbeamten wurden nochmals sensibilisiert und gebeten die Örtlichkeiten im Rahmen der personellen Möglichkeiten zu bestreifen.
Zu Frage 5): Entsprechende Aufklärung und Bewusstseinsbildung ist sicherlich hilfreich, und soll verstärkt im Rahmen der personellen Möglichkeiten verstärkt werden.
Seite 2 von 2 aus Vorlage: AW/0071/2020
Zu Frage 6): Die fahrradfreundliche Gestaltung der Mainzer Straße kann auch eine tatsächliche wesentliche Rolle bei der Entlastung der Rheinanlagen vom Radverkehr darstellen. Ein Verbot des Radverkehrs in den Rheinanlagen ist durch die Verwaltung derzeit nicht geplant. Es handelt sich also um ein zusätzliches Angebot im Radverkehr.
Gemäß dem Gutachten „Planerische Konkretisierung der Hauptrouten“ (vorgestellt im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 17.09.2019), wurden, beginnend im Süden in diesem Jahr bereits die ersten ca. 300 m markierten Radverkehrsanlagen und neuen Fahr- und Abbiegemöglichkeiten versehen. Bis Oktober 2020 sollen ein weiterer, rund 500 m langer Abschnitt mit Schutzstreifen für Fahrräder versehen werden (bis zur Abzweigung Schenkendorfstraße). Diese Maßnahmen wurden gemäß dem Gutachten prioritär angegangen.
Das Gutachten schlägt vor, „Die Schutzstreifenführung bis zum Mainzer Tor mit Anschluss an die Neustadt“ fortzuführen. Dieser Abschnitt stand nicht in der Prioritätenliste in der Ausschusssitzung am 17.09.2019 und damit auch nicht auf der derzeitigen Prioritätenliste der Verwaltung.