In der März-Sitzung des Umweltausschusses wurde über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer gesprochen. Oberbürgermeister Langner wies darauf hin, dass eine Einführung derzeit in Koblenz ge-prüft wird. Inzwischen hat vor allem die zunehmende Verschmutzung durch Plastikbecher in der Altstadt für Schlagzeilen gesorgt.
Die Stadtratsfraktion FREIE WÄHLER möchte die Gastronomen nicht mit bürokratischem Aufwand und weiteren Kosten belasten. Die kommunale Verpackungssteuer kann nur Ultima Ratio sein. Zuvor gilt es geeignete freiwillige Maßnahmen zu finden, gleichsam aber Verstöße zu sanktionieren. Die FW Fraktion fragt deshalb an:

 

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie ist der aktuelle Sachstand zur ämterübergreifenden Entwicklung einer Leitlinie für nachhaltige Veranstaltungen ?
Der Entwurf der Leitlinie liegt vor und befindet sich derzeit noch in der internen Abstimmung.

Frage 2:
Enthält der Leitfaden Hinweise, die auch der niedergelassenen Gastronomie Anleitungen zur Vermeidung von Verpackungsmüll geben können?
Der Leitfaden enthält auch allgemeine Hinweise, wie Einwegverpackungen reduziert bzw. vermieden werden können. Diese können auch von niedergelassenen Gastronomen genutzt und umgesetzt werden.

Frage 3:
Welche Präventionsmaßnahmen unternimmt die Stadt zur Vermeidung von Verunreinigungen an öffentlichen Plätzen?

Die Stadt stellt für Veranstaltungen ein Geschirrmobil gegen Kostenerstattung zur Verfügung, um die Verwendung von Einweggeschirr zu reduzieren. Für Coffee-to-go wird ein Mehrwegbecher im Bereich der Stadt eingeführt. Im Rahmen der Außendiensttätigkeit des Ordnungsamtes steht auch die Verhinderung der Vermüllung von Plätzen im Fokus. Weiterhin stehen im Haushalt im Rahmen der Initiative „Sicherheit in unserer Stadt“ jährlich Mittel in Höhe von 220.000,00 € für das Projekt „Saubere, sichere Stadt“ zur Verfügung. Hiermit werden z. B. Reinigungen, Instandsetzungen von Beleuchtungen, Beseitigung von Verunreinigungen in Unterführungen etc. finanziert.

Frage 4:
In welcher Höhe wurden im Jahr 2019 Bußgelder wegen Vermüllung öffentlicher Plätze erteilt?
Das Umweltamt hat im Jahr 2019 Verwarnungs- bzw. Bußgelder in Höhe von 2185 Euro festgesetzt.

Frage 5:
In welcher Höhe wurden im Jahr 2020 bis heute Bußgelder wegen der Verschmutzung öffentlicher Plätze erteilt?
Antwort der Verwaltung:
Das Umweltamt hat im Jahr 2020 bisher Verwarnungs- bzw. Bußgelder in Höhe von 237 Euro erhoben (Stand 25.5.2020).

Frage 6:
In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren (aufgeführt pro Kalenderjahr) Bußgelder wegen des Wegwerfens von Zigarettenstummeln erteilt?

Die Erhebung von Verwarnungs- bzw. Bußgelder für das Wegwerfen der Zigarettenstummel ist abhängig davon, inwieweit derartige Sachverhalte dem Umweltamt durch Mitteilung des Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes bekannt werden. Im Einzelnen wurden auf Grundlage derartiger Meldungen folgende Beträge erhoben:
Jahr 2015: 20 Euro
Jahr 2016: 0 Euro
Jahr 2017: 68,50 Euro
Jahr 2018: 48,50 Euro
Jahr 2019: 20 Euro
Jahr 2020: 53,50 Euro