Das Verwaltungsgericht hat verfügt, dass die Klage einer ehemaligen Fraktion gegen den Koblenzer Stadtrat unzulässig ist.
Mit großem Interesse habe ich die Begründung des Verwaltungsgerichts gelesen, die besagt, dass eine Fraktion, die in einem Stadtrat während einer vergangenen Ratsperiode tätig war, nach deren Ablauf nicht mehr berechtigt ist, die Rechtswidrigkeit von Ratsbeschlüssen, hier die Beratung der Zentralplatzpläne in nicht–öffentlicher Sitzung, gerichtlich klären zu lassen.
Ganz ehrlich: Verstanden habe ich sie nicht. Verstanden habe ich nur, dass das Gericht sich um eine Entscheidung in der Sache gedrückt und damit gleichzeitig gebilligt hat, dass hinter verschlossenen Türen eine öffentliche Willensbildung verhindert wurde. Die Fraktion Gross/Henchel hat doch nicht für sich geklagt, denn sie war zur Ratssitzung zugelassen, sondern für die ausgesperrten Bürgerinnen und Bürger. Schon um dies in Zukunft zu verhindern, wäre eine materiell–rechtliche Entscheidung zugunsten der Demokratie dringend nötig gewesen, wenn schon die Meinung der Bevölkerung von großen Teilen des Stadtrats, aus welchen Gründen auch immer, schlichtweg ignoriert wird.
(Leserbrief Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Di 24.11.2009)