Durch das Nördliche Rheinland-Pfalz, durch Koblenz und entlang der Moselführen Transporte von Uranerzkonzentrat „Yellow Cake“ und dem sehr giftigen Uranhexafluorid, das in der Urananreicherung benutzt wird. In Verbindung mit Luftfeuchtigkeit oder Wasser entsteht das wasserlösliche Uranylfluorid (UO2F2) und Fluorwasserstoff (HF), ein starkes Kontaktgift.
Es ist eine sehr aggressive Substanz, die nahezu jeden Stoff und auch jedes biologische Gewebe angreift, was durch Einatmung oder Verätzung zu tödlichen Verletzungen führen kann, die nicht größer als ein Handteller sind. Eine Verletzung tieferer Gewebeschichten ist möglich, ohne dass die Haut äußere Spuren davonträgt. Die Gefährlichkeit wird dadurch noch erhöht, dass sie sofort von der Haut resorbiert wird. Dadurch werden Verätzungen tieferer Gewebeschichten und sogar der Knochen möglich, ohne dass die Haut äußerlich sichtbar verletzt ist. Schmerzen treten oft erst nach Stunden ein. Flusssäure schädigt u.a. das Nervensystem. Schmerzstillende Mittel, selbst Betäubungsmittel wie Morphin ist fast wirkungslos. Die ADD ist zuständig für die Information der örtlich zuständigen Feuerwehr-erstalarmierungsstellen.
Die BIZ-Fraktion fragt die Verwaltung:
- Existieren Katastrophenpläne für die Möglichkeit eines Unfalls?
Es gibt keine speziellen Katastrophenschutzpläne in Bezug auf Urankonzentrat und Uranhexafluorid. Gefahrstoffunfälle werden nach den Grundsätzen der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV 500) „Einheiten im ABC-Einsatz“ (A für atomar, B für biologisch, C für chemische Gefahren) sowie dem Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz(Empfehlung für Ausbildung, Ausrüstung und taktische Regeln im ABC-Einsatz)abgewickelt. Darüber hinaus gibt es für diese Transporte eine Gefahrgutkennzeichnung, mit der über die bei der Feuerwehr vorgehaltenen Nachschlagewerke stoffspezifische Informationen und einsatztaktische Maßnahmen abgerufen werden können.
2. Wenn nein, wird die Einstellung von Katastrophenplänen geplant?
Die Erstellung spezieller Einsatzpläne für diese Produkte ist nicht geplant. Die einsatztaktischen Grundsätze, die stoffspezifischen Verhaltensregeln in Verbindung mit der bei der Feuerwehr Koblenz vorgehaltenen technischen Ausstattung wie z. B. ein spezielles Messfahrzeug (ABC-Erkunder) werden als ausreichend erachtet.
3. Wenn ein Unfall in Koblenz passiert: Wer informiert die ADD, damit diese die örtlichen Feuerwehrerstalarmierungsstelle informiert?
Die Integrierte Leitstelle Koblenz unter der Trägerschaft der Berufsfeuerwehr ist für die Stadt Koblenz und die beteiligten Kreise Mayen-Koblenz, Cochem-Zell und Ahrweiler die „Feuerwehrerstalarmierungsstelle“. Die ADD informiert im Vorfeld (min. 48 Stunden) die Integrierte Leitstelle Koblenz über Zeit und Route eines anstehenden Transports. Bei einem Schadensereignis liegt es in der Verantwortung des zuständigen Einsatzleiters (für die Stadt Koblenz der A-Dienst der Feuerwehr) die ADD und evtl. tangierte Gebietskörperschaften zu unterrichten. In der Stadt Koblenz wird der Einsatzführungsdienst (A-Dienst, B-Dienst) im Vorfeld über einen anstehenden Transport informiert.
4. Wer ist in Koblenz zuständig für die Umsetzung des Katastrophenplans?
Zuständig für die Einsatzplanung und die Gefahrenabwehr ist die Feuerwehr Koblenz, Amt für Brand- und Katastrophenschutz.
5. Gibt es einen Evakuierungsplan für die Bevölkerung?
Es gibt für die Stadt Koblenz keinen definierten Evakuierungsplan für einen Transportunfall mit Uranhexafluorid. Vielmehr gibt es Evakuierungsgrundsätze die jeweils lageabhängig angepasst erden müssen. Parameter können hier sein der Einsatzort(z.B. Schiene, Straße), die Einsatzzeit, das Wetter usw.
6. Wie wird die betroffene Bevölkerung in Koblenz informiert?
Art und Umfang der Warnung bzw. Information der Bevölkerung ist in Abhängigkeit des Schadensumfangs und der äußeren Rahmenbedingungen (siehe Parameter Frage 5)festzulegen. Dies kann z. B. über Lautsprecherfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, THW und/oder ergänzt durch Fußtrupps, Rundfunkdurchsagen, Bürgertelefon usw. erfolgen.
7. Wie wird die betroffene Bevölkerung in Koblenz informiert, wenn der Unfall Nachts geschieht?
Die Alarmierung wird bei Bedarf in gleicher Weise wie unter Punkt 6 beschrieben erfolgen.Hierbei ist zu entscheiden, ob z.B. der Lautsprecherdurchsage ein „Wecksignal“ vorgeschaltet wird.
8. In welchen Fällen ist eine Evakuierung der Bevölkerung geplant?
In Abhängigkeit des Schadensereignisses und der einsatztaktischen Grundsätze ist abzuwägen, ob der Verbleib in geschlossenen Räumen, oder eine Evakuierung den größtmöglichen Schutz für die betroffene Bevölkerung darstellt. Die Entscheidung trifft der Einsatzleiter der Feuerwehr Koblenz ( A-Dienst)
9. Wie häufig wird eine Übung zum Katastrophenschutz bei Unfällen mit Atomtransporten (Uranerzkonzentrat und Uranhexafluorid) durchgeführt?
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hat der Bund den Trägern des Katastrophenschutzes weitgehend flächendeckend Messfahrzeuge mit einer hochsensiblen Strahlenschutztechnik zur Verfügung gestellt. Ein solches Fahrzeug (ABC-Erkunder) ist bei der Berufsfeuerwehr Koblenz stationiert und wird zusammen mit einer „Messeinheit“ der Freiwilligen Feuerwehr Horchheim in den Einsatz gebracht. Dieses Fahrzeug wird an jedem Montag einem umfangreichen Testprogramm unterzogen und in der Regel monatlich praktisch beübt. Das Fahrzeug kann auch im Fahrbetrieb einen Messvorgang durchführen und radioaktive Stoffe detektieren.
10. Wer wird an solchen Übungen beteiligt (ADD, Feuerwehr, Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, Polizei, Ordnungsamt….)?
In der Regel das speziell geschulte Personal der Berufsfeuerwehr und Freiwilligen Feuerwehr Koblenz. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Erfahrungs- und Übungsaustausch mit den Gefahrstoffzügen im nördlichen Rheinland-Pfalz und mit der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule. Evakuierungsmaßnahmen werden nicht geübt, sind aber durch die Vielzahl von Bombenfunden eine eingespielte Maßnahme unter Beteiligung der Feuerwehr, des Ordnungsamtes, der Polizei mit der Unterstützung der Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerkes.