(v. l) Edgar Kühlenthal, Angela Keul-Göbel und Stephan Wefelscheid machen sich ein Bild vor Ort.

(v. l) Edgar Kühlenthal, Angela Keul-Göbel und Stephan Wefelscheid machen sich ein Bild vor Ort.

Koblenz. Der vorhandene Geh- und Radweg entlang des Rheinufers Neuendorf wird mit der Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz auf einer Länge von rund 700 m erneuert. Die Wiederherstellung des Weges erfolgt nach Fertigstellung der Hochwasserschutzwand und Rückbau der Baustraße.
Bislang war zwischen Neuendorf und Wallersheim auf insgesamt ca. 1,8 km der Neubau eines verbreiterten Weges bis Wallersheim/ Kläranlage geplant. Die 100%-Förderung der Baukosten für dieses Gesamtprojekt „Geh- und Radweg Neuendorf/ Wallersheim“ war mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorabgestimmt und mittels entsprechender Unterlagen im Mai 2013 beantragt worden. Die Förderung durch den Bund sollte im Rahmen der „Ertüchtigung von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen zu Radwegen“ erfolgen. Voraussetzung hierfür war die gegenüber dem Urzustand deutliche Verbreiterung des Weges von 1,70 m auf 2,50 m. Doch Mitte letzten Jahres teilte das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Bingen überraschend mit, dass in 2013 und auch in 2014 keine Mittel aus jenem Programm zur Verfügung stehen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass dieses Förderprogramm vom Bundesrechnungshof kritisiert wurde und daher keine Förderung in dieser Form mehr erfolgt.
„Es ist notwendig und sinnvoll, diesen viel genutzten Geh-/ Radweg in einer Breite von 2,50 m herzustellen. Das sehen wir ebenso wie die Verwaltung“, trägt die Fraktionsvorsitzende der BIZ-Fraktion, Angela Keul-Göbel vor. Die Breite des Weges im Urzustand betrug ca. 1,80 m. Dies führte zu Konflikten und Sicherheitsdefiziten. Die Verbreiterung ist hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht geboten. Ein Geh-/ Radweg muss unter Berücksichtigung der gewünschten Verkehrsbedürfnisse ausreichend breit, befestigt und einschließlich eines Sicherheitsraums frei von Hindernissen beschaffen sein. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg sind die Voraussetzungen in der Regel damit erfüllt, wenn das Breitenmaß innerorts 2,50 m erreicht.

„Die häufige, hohe Frequentierung des Weges entlang Wallersheim und Neuendorf durch Fußgänger und Radfahrer verlangt mindestens nach dieser, in der Planung berücksichtigten Breite“, so die BIZ-Mitglieder Angela Keul-Göbel, Edgar Kühlenthal und Stephan Wefelscheid.
Leider wird aus der ursprünglichen Planung lediglich der betroffene Teilabschnitt Süd mit einer Länge von 700 Metern realisiert.

Der Neubau des nördlich gelegenen Teilabschnitts (circa 1,1 Kilometer) wird zu einem derzeit ungewissen, späteren Zeitpunkt erfolgen müssen, weil Fragen der Finanzierung noch offen sind.