1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich einer Umrüstung der städtischen LKW (incl. Eigenbetriebe) von Diesel auf Gas?
2. Werden alle neu ab 2019 zu beschaffenden LKW mit Gasantrieb ausgeschrieben, zumindest alternativ?
Der Einsatz von erdgasbetrieben Abfallsammelfahrzeugen und anderen mittleren bis schweren Nutzfahrzeugen setzt voraus, dass im Stadtgebiet die entsprechenden Tankmöglichkeiten gegeben sind. Nach Kenntnis der Verwaltung stehen im Stadtgebiet derzeit lediglich zwei Erdgastankstellen zur Verfügung, die auf eine PKW-Betankung ausgelegt sind. Diese Tankstellen sind technisch nicht ausgestattet um eine Betankung solcher Nutzfahrzeuge in einem angemessenen Zeitraum zur ermöglichen. Der Kommunale Servicebetrieb hatte in der Vergangenheit ein Abfallsammelfahrzeug mit Erdgasantrieb im Rahmen einer Vorführung getestet, das mehrere Stunden benötigte um an einer PKW-Tankstelle mit Erdgas versorgt zu werden. Die Vorführung musste insoweit auch vorzeitig beendet werden.
Aufgrund der oben geschilderten unzureichenden technischen Infrastruktur sind Umrüstungen solcher Nutzfahrzeuge auf Erdgasantrieb, oder die Ausschreibung von Neufahrzeugen mit Erdgasantrieb nach Auffassung der Verwaltung derzeit nicht zielführend und insoweit auch nicht geplant. Aktuell gibt es seitens der evm Verkehrs GmbH Überlegungen für den Busverkehr eine Erdgastankstelle zu errichten und zu betreiben. Diese könnte g.g.f. auch die Betankung städtischer Nutzfahrzeuge gewährleisten. Entsprechende Gespräche hierzu werden mit der evm Verkehrs GmbH geführt.
Eine Umstellung von städtischen Fahrzeugen auf Erdgas, hängt dabei neben der oben geschilderten Verfügbarkeit von Erdgastankstellen, jedoch auch von weiteren Faktoren ab. So teilt z.B. das Amt für Brand- und Katastrophenschutz mit, dass dort eine Ausstattung von Feuerwehrfahrzeugen mit Erdgas nicht beabsichtigt ist, da zum einen die DIN-Normen für Feuerwehrfahrzeuge dies bisher nicht vorsehen und zum anderen auf dem Beschaffungsmarkt keine diesbezüglichen Angebote der Aufbauhersteller vorliegen. Auch eine Umrüstung kommt aus v.g. Gründen dort nicht zum Tragen.
Die Stadtentwässerung kommt zu ähnlichen Erkenntnissen. Von dort wurde eine aktuelle Stellungnahme eines Aufbauherstellers eingeholt, die zu dem Ergebnis kommt, dass diese Antriebstechnologie bis dato aus Antriebs- / Platz- und Gewichtsgründen für Sonderaufbauten bzw. Arbeitsmaschinen der Stadtentwässerung nicht geeignet ist.
Eine Umstellung auf Erdgasantrieb ist auch vor den Abschreibungszeiträumen bereits getätigter Investitionen in den Fuhrpark zu bewerten. Der Kommunale Servicebetrieb z.B. hat insbesondere in den vergangen drei Jahren, abgeschriebene und unwirtschaftliche LKW in größerem Umfang durch Fahrzeuge mit moderner EURO VI –Abgasnorm ersetzt. Eine Umrüstung oder Neubeschaffung solcher modernen Dieselfahrzeuge ist weder sinnvoll noch wirtschaftlich darstellbar. Neben den Abschreibungszeiträumen wäre darüber hinaus eine detaillierte Betrachtung der logistischen Anforderungen erforderlich, um die mit der Umstellung einhergehenden Nutzlast- und Reichweiteverluste ebenfalls unter wirtschaftlichen Aspekten zu bewerten.
Der Kommunale Servicebetrieb verfolgt die Entwicklung alternativer Antriebe kontinuierlich und steht hierzu auch regelmäßig im Gespräch mit den Fahrzeugherstellern. Neuerungen und Entwicklungen werden dabei auch regelmäßig im Werkausschuss vorgestellt und dort vor Neuanschaffung beraten.
3. Wo soll die Gastankstelle für die Busse des ÖPNV und der städtischen LKW gebaut werden?
Nach Mitteilung der evm Verkehrs GmbH ist als Standort für die Erdgastankstelle, das Betriebsgelände der evm in der Schützenstraße vorgesehen.