Die BIZ-Fraktion beantragt:

Die Verwaltung wird aufgefordert Gelder für drei „CityTrees“ im Haushalt 2018 einzuplanen und alles Notwendige zu unternehmen, damit der Kauf der CityTrees in 2018 vorgenommen werden kann. (z.B. Standorte festlegen)

Begründung:

Auch in Koblenz werden die Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und Kohlendioxid immer mehr zur Belastung und Gefahr für die Bürger. Die Stadt ist angehalten sich diesem Problem zu stellen. In der EU müssen Städte bis zu 324.000 Euro Strafe pro Tag zahlen, wenn sie ihre Feinstaub-Grenzen nicht einhalten. Eine Verringerung der Feinstaubbelastung ist durch eine neue Innovation zu erreichen: Die „CityTrees“. CityTrees ziehen Schmutz aus der Luft. Es handelst sich dabei um Wand-Elemente an denen besonders klimafreundliche Pflanzen und Sitzbänke befestigt sind. Die Pflanzen wachsen vertikal und absorbieren Feinstaub, CO2 und Stickoxide. Vor allem Moose reinigen die Luft wie Schwämme. Wegen ihrer vielen kleinen Blättchen haben sie einen vierfach höheren Gasaustausch pro Quadratmeter als Laubbäume. Außerdem sind sieimmer grün. So können sie anders als Laubbäume auch im Winter Feinstaub aufnehmen. Der Bakterienfilm auf ihrem Blättchen baut zudem anorganische Verbindungen wie Schwermetalle und Salze ab.

 

Stellungnahme:

  1. Grundsätzliches:
  2. Das Antragsbegehren zielt auf eine Bindung von Haushaltsmitteln im Vorgriff auf die Etatberatungen 2018 des Haupt- und Finanzausschusses im November 2017 ab. Dies entspricht nicht der bisher geübten und bewährten Praxis, wonach die Haushaltsmittel für den nächstjährigen Etat den umfassenden Haushaltsberatungen im November vorbehalten bleiben.
  3. Fachliches: Der Eigenbetrieb Grünflächen und Bestattungswesen hat kursorisch die aktuell verfügbaren Informationen zum System der CityTrees, einem Produkt der Firma GreenCitySolutions geprüft und bewertet. Grundsätzlich kann das System der CityTrees aufgrund der Eigenschaft von Moosen, Feinstäube binden und Stickoxide reduzieren zu können, einen Beitrag zur Luftreinhaltung insbesondere in stark belasteten Gebieten wie z. B. Hauptverkehrsstraßen leisten. Bedenken, die aus Sicht der Verwaltung gegen die schnelle Aufstellung der Elemente sprechen, ergeben sich zum einen aus dem noch nicht hinreichend genau nachgewiesenen Erfolg der Maßnahme und zum anderen aus den nicht abschätzbaren Kosten. Hinsichtlich des Erfolges wirbt der Hersteller mit der Aussage, ein Element des SystemsCityTree könne ca. 275 Stadtbäume hinsichtlich der Filtrationswirkung für Feinstaub ersetzen. Im Optimalfall, der nicht näher spezifiziert wird, seien dies bis zu 240g Feinstaub der Partikelklasse PM 10 in 24 Stunden pro Element. Die Feinstaubklasse PM 10 umfasst hierbei Partikel mit einer Klasse kleiner 10 Mikrometer. Sinnvoll wäre eine zusätzliche Angabe der Filterleistung in der Partikelklasse kleiner 2,5 Mikrometer, da diese  Partikel nicht nur lungen- und bronchiengängig sind, sondern auch in die Lungenbläschen vordringen können. Der gesundheitliche Schaden nimmt hierbei stark zu, da diese irreversibel geschädigt werden können. Lokal betrachtet fehlen in diesem Zusammenhang auch konkrete Aussagen, wie die Filterleistung tatsächlich die Luftbelastung z. B. an einer stark befahrenen Straße vermindern kann. Es empfiehlt sich aus fachlicher Sicht, einen Praxistest der Stadt Stuttgart abzuwarten. Seite 2 von 2 aus Stellungnahme ST/0020/2017 Diese stattet im Rahmen eines Forschungsprojektes eine Haupteinfallstraße auf einer Länge von 100m mit einer ähnlich aufgebauten Mooswand aus und erhebt wissenschaftlich Daten zu den Auswirkungen auf die Feinstaubbelastung. Die dort verwendete Mooswand unterscheidet sich hinsichtlich der Bepflanzung von den Elementen der Fa. GreenCitySolutions, da sie nur aus Moosen besteht. Gegen eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt spricht neben den hohen Anschaffungskosten von mindestens 25.000€ pro Element die fehlende Erfahrung in Bezug auf die Langzeitkosten. Das System arbeitet relativ hochtechnisiert z. B. mit einem automatischen Bewässerungssystem und einer Online-Anbindung zur Informationsübermittlung, das bislang noch keinem Langzeittest unterzogen wurde, der z. B. den für städtische Investitionen üblichen Abschreibungszeitraum umfasst. Weiterhin sind zusätzliche Pflegearbeiten z. B. zur Auffüllung des Bewässerungssystems nötig. Zusätzliche Kosten entstehen durch eine notwendige Optimierung der Standortauswahl, um eine größtmögliche Filterwirkung zu erzielen. Diese ist vor dem Hintergrund der Investitionssumme anzuraten. Hierbei werden örtliche Gegebenheiten wie die Geländemodellierung, das Strömungsverhalten der Luftmassen und bestehende Emissionen berücksichtigt. Ebenfalls sind planerische und gestalterische Aspekte zu berücksichtigen, da die Elemente prägenden Einfluss auf das Stadtbild nehmen und standörtliche Voraussetzungen wie z. B. Möglichkeiten zur Fundamentierung gegeben sein müssen. Der entstehende Platzbedarf erfordert daher eine gemeinsame Planung des Umweltamtes, des Eigenbetriebes Grünflächen und Bestattungswesen und ggf. des Tiefbauamtes. Diese ist vom Fachbereichsausschuss IV zu beschließen. Erst nach Vorliegen von gesicherten Erkenntnissen erscheint eine erneute Befassung mit der Thematik sinnvoll, daher sollten die Ergebnisse des Praxistests in Stuttgart abgewartet werden.