Welche Beträge wurden bisher für welche geförderten Maßnahmen abgerufen?
Aktuell wurden für das Fördergebiet „Fritsch-Kaserne“ Beträge in Höhe von 96.762,39 EURO im Rahmen der vorbereitenden Planungen und Untersuchungen für die Grundsatzentscheidung bezüglich der Gebietsentwicklung abgerufen.
Welche Maßnahme ersetzt die zunächst geplante Förderung Stadtumbau Fritsch-Kaserne?
Der Bereich „Fritsch-Kaserne“ wurde über das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau“ als Fördergebiet ausgewiesen. Die Zielsetzung war es, diesen innerstädtischen Bereich mit einem besonderen städtebaulichen und wirtschaftlichen Erneuerungsbedarf zu entwickeln. Die Stadt Koblenz hat diesbezüglich die Rahmenbedingungen geprüft, um zu entscheiden, ob sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.
Die Vorprüfung hatte ergeben, dass auf Grund des hohen Finanzierungsbedarfs und der Risikolage für die Stadt von einem Erwerb der Fläche abgesehen wird.
Nunmehr hat der Bund das Gelände öffentlich ausgeschrieben, um einen Investoren bzw. Projektentwickler zu finden. Die Stadt spricht im Rahmen des Auswahlverfahrens in beratender Funktion eine Empfehlung für einen Investor aus.
Damit fällt der wesentliche Teil des Fördergebietes als Gesamtmaßnahme weg und wird nicht mehr von der Stadt umgesetzt (Unterkunftsbereich der ehemaligen Fritsch-Kaserne). Seitens der Stadt ist damit die Zielsetzung der Gebietsentwicklung obsolet, so dass die Fördergelder zurückgemeldet werden müssen. Allerdings soll weiterhin eine fachliche Begleitung des Projektes zur städtebaulichen Qualitätssicherung gewährleistet werden. Es wird z.B. an die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates o.ä. gedacht. Hierfür werden die erforderlichen Mittel weiterhin im Förderantrag vorgesehen.
Im Falle der Entwidmung des Technischen Bereiches West, gilt es auch diese militärische Liegenschaft neu zu ordnen. Dieser Bereich eignet sich u.a. besonders zur Entwicklung eines Parkraumkonzeptes für das gesamte Plateaugelände mit Blick auf die touristische Nutzung des Festungsplateaus.
Wenn sich neue Förderbedarfe ergeben, kann die Stadt im Rahmen der jährlichen Förderanträge diese Bedarfe beim Land anmelden, so dass es möglich ist, die ursprünglich für die Fritsch-Kaserne reservierten Mittel für eine eventuelle Neuanmeldung von weiteren Förderprojekten im Einvernehmen mit dem Land zu verwenden.
Beispielsweise wurde 2018 so auch das neue Fördergebiet „Stadtgrün Lützel“ aufgenommen. Wenn die geplanten Zuschüsse Maßnahme Fritsch-Kaserne nicht durch zusätzliche Zuschüsse für die anderen vier Fördergebiete ersetzt werden.
Bis wann kann der Stadtrat über eine Ersatzmaßnahme entscheiden?
s.o.
Wie lange stehen Fördergelder noch zur Verfügung?
Die bisher bewilligten Mittel aus den entsprechenden Förderbescheiden sind für die Entwicklung der Fritsch-Kaserne gebunden. Sobald dieser Tatbestand entfällt, sind auch die Fördermittel zurückzumelden.