Die Anfrage der BIZ-Fraktion bezieht sich einleitend auf 3 Maßnahmen im Radwegenetz:

1.) Abfahrt Balduinbrücke

2.) Schutzstreifen Hohenzollernstraße

3.) Radweg Beatusstraße und in dem Zusammenhang auf einen krankheitsbedingten Personalausfall.

1.) Wie wird die Verwaltung mit dem Personalausfall umgehen?

Derzeit wird innerhalb des Amtes für Stadtentwicklung und Bauordnung eine temporäre Aufgabenwahrnehmung für unaufschiebbare Aufgaben sichergestellt. Zusammen mit dem Haupt- und Personalamt, dem Tiefbauamt, ggf. auch dem Kommunalen Servicebetrieb und dem Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung werden Vertretungslösungen und Alternativen für die Abwesenheitsdauer erarbeitet.

2.) Gibt es keinen Vertreter/keine Vertreterin zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen?

Siehe zunächst Antwort zu 1.) Die Umsetzung von geplanten Maßnahmen erfolgt regelmäßig entweder im Tiefbauamt oder im Kommunalen Servicebetrieb, dies wird auch weiterhin gewährleistet, soweit die Maßnahmen bereits umsetzungsreif geplant oder vorbereitet waren.

3.) Welche weiteren haushaltsrelevanten Maßnahmen bleiben durch die Abwesenheit dieses Mitarbeiters unbearbeitet?

Dies wird zurzeit verwaltungsintern gesichtet und für eine Berichterstattung im FBA IV aufbereitet.

4.) Zum Teil handelt es sich um Investitionen, die mit 90 % bezuschusst werden. Verzichtet die Stadt im Ergebnis auf Zuschüsse oder werden stattdessen andere Maßnahmen vorgenommen?

Sind solche Maßnahmen betroffen, so werden sie bevorzugt im Rahmen der temporären Bearbeitung (siehe Antwort zu 1.) behandelt. Sollten dennoch andere Maßnahmen nachrücken, wird der FBA IV und ggf. der HuFA entsprechend rechtzeitig informiert.