Seit geraumer Zeit gibt es in allen Medien Warnungen vor totalem Stromausfall durch Hackerangriffe oder andere kommunale Versorgerprobleme. Allein in sechs Wochen dieses Jahres gab es etwa 250 000 Hackerangriffe zu 75 Prozent aus Russland, die u.a. auch Knotenpunkte kommunaler Versorgungsbetriebe betreffen.

Zu der Frage, was tun, wenn nichts mehr geht, gibt es im Internet für alle Bürger Ratschläge zur Vorsorge. Das geht von der Bevorratung von Trinkwasser und Lebensmitteln über die Anschaffung von Campingausrüstungen bis hin zur Installation von privaten Notstromaggregaten für das gesamte Haus. Eine ausführliche Liste bietet z.B. das Bundesamt für Bevölkerungsschutz unter:

www.bbk.bund.de Ratgeber Vorsorge / persönliche Checkliste. Das wäre Sache eines jeden Einzelnen. Ein Problem ist aber vom einzelnen Bürger nicht zu lösen. Das ist das Leitungswasser, das nur mit elektrischen Pumpen an örtlichen Pumpstationen funktioniert. Dadurch ergibt sich ein großes Problem für alle Bürger von Koblenz z.B. mit der Toilettenspülung. Im Internet gibt es nur einen Hinweis auf eine Alarm- und Einsatzplanung für den Landkreis Mayen-Koblenz. Die Stadtverwaltung Koblenz gibt dazu keine Auskünfte im Netz.

Gemäß § 4 Abs. Nr. 4 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) haben kreisfreie Städte die Aufgabe entsprechende Alarm- und Einsatzpläne für den Katastrophenschutz aufzustellen und fortzuschreiben. Hierzu zählen insbesondere die konzeptionelle Erstellung von taktischen Alarm- und Einsatzpläne für temporäre Großschadenslagen sowie für langfristige Ausfälle von kritischen Infrastrukturen (z.B. Strom). In der vorliegenden Anfrage der BIZ-Ratsfraktion wird explizit die Sicherstellung der Stromversorgung für das öffentliche Trinkwassernetz angefragt. Diesbezüglich greifen die speziellen Regelungen des Landeswassergesetzes (LWG). Die Aufgabe der Trinkwasserversorgung ist für das Stadtgebiet Koblenz der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) sowie der Vereinigten Wasserwerke Mittelrhein GmbH (VWM) übertragen. Insofern hat das Amt für Brand- und Katastrophenschutz (Amt 37) die Anfrage zur Stellungnahme an die evm weitergeleitet und eine Antwort per Mail am 08.05.2017 vom zuständigen Leiter (Herr Kochhan) erhalten. Hierzu nachfolgend die Stellungnahme der evm:

Frage 1:

Ist die kommunale Versorgung z.B. mit Notstromaggregaten an Pumpstationen so gesichert, dass auch bei einem längeren Stromausfall in allen Haushalten Wasser verfügbar ist?

Antwort Frage 1:

Die Energienetze Mittelrhein GmbH und Co.KG besitzen ausreichend Notstromaggregate. Im Falle eines längerfristigen Stromausfalls werden das Wasserwerk Oberwerth und alle Pumpwerke mit teils stationären, teils mobilen Notstromaggregaten ausgerüstet, sodass die Trinkwasserversorgung sichergestellt wird.

Frage 2:

Gibt es für Koblenz Vorsorgepläne, und wer ist dafür zuständig? Wenn ja, wie sehen diese aus?

Antwort Frage 2:

Ja für die Trinkwasserversorgung gibt es einen Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung. Dieser wird in Verbindung mit dem Gesundheitsamt Koblenz jährlich aktualisiert. Darüber hinaus haben die VWM/evm und enm ein Notfallhandbuch. In diesem Handbuch werden Notfälle, Krisen und Katastrophen organisatorisch geregelt.

Fazit Amt 37:

Abschließend ist aus Sicht des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz festzuhalten, dass seitens der zuständigen Versorgungsbetriebe sämtliche gesetzlich notwendigen Vorsorgemaßnahmen für einen längerfristigen Stromausfall zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung getroffen sind.