1. Ist die Entwurfsplanung abgeschlossen?

Die Entwurfsplanung ist beauftragt, derzeit aber noch nicht abgeschlossen.

  1. Wird die Entwurfsplanung im FBA IV vorgestellt? Wenn ja: Wann?

Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird diese dem FBA IV vorgestellt werden. Das wird 2. Quartal 2017 der Fall sein.

  1. Sind die erfolgten Sicherungsmaßnahmen ausreichend?

Ja.

  1. Erfolgen weitere Sicherungsmaßnahmen?

Nein.

  1. Wann wurde bzw. wann wird der Förderantrag gestellt?

Ein Förderantrag kann erst nach dem Vorliegen einer ausschreibungsreifen Entwurfsplanung gestellt werden. (Die entsprechende Entwurfsplanung wird Ende des zweiten Quartals nach Vorstellung im FBA IV vorliegen)

  1. Wann rechnet die Verwaltung mit einem positiven Förderbescheid?

In 2017.