1.Kann die Einstellung am vorhandenen Parkscheinautomat geändert werden?

Veränderungen der Einstellung des Parkscheinautomaten können vorgenommen werden.

  1. Wer kann die Einstellung am vorhandenen Parkscheinautomat ändern (städtische Mitarbeitende oder Externe)?

Veränderungen der Einstellung des Parkscheinautomaten sind nur durch den Hersteller möglich. Eine entsprechende Beauftragung erfolgt im Bedarfsfalle durch das städtische Tiefbauamt.

  1. Wenn eine Änderung der Einstellung am vorhandenen Parkscheinautomat nicht mehr möglich ist, z.B. weil die Software nicht mehr gepflegt wird: Beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen der Umstellung aller Parkscheinautomaten, den nächsten Automaten, der geliefert wird, an dieser Stelle des Mitarbeiterparkplatzes aufzustellen und gegen den alten auszutauschen?

Siehe Antwort zu 1.

  1. Kann dann nach Auffassung der Verwaltung auf die Änderung der Ausfahrtschranke derart verzichtet werden, dass die Ausfahrt nur noch mit der Parkkarte erfolgen kann?

Amt 65 / Zentrales Gebäudemanagement prüft z. Zt. mit welchem Aufwand die Schrankenanlage derart umgerüstet werden kann, dass die Ausfahrt nur noch mit gültigem Parkausweis der Stadtverwaltung erfolgen kann. Das Ergebnis der Prüfung steht z. Zt. noch aus.

  1. Für wann plant die Verwaltung konkret die Änderung der Einstellung am vorhandenen Parkscheinautomat bzw. den Austausch mit einem neuen Parkscheinautomaten?

Dem Personalrat konnte leider im letzten Vierteljahresgespräch mit dem Oberbürgermeister noch nicht der aktuellste Stand der Automatenumstellung Seite 2 von 2 aus Stellungnahme AW/0159/2016 mitgeteilt werden. Die Umstellung der Parkscheinautomaten erfolgte nach nunmehriger Mitteilung des Tiefbauamtes aber bereits Anfang Juli 2016. Hierbei wurden folgende Funktionen eingestellt:

  • Öffnen Münzschlitz nur an Samstagen (Werktagen) von 00:00h bis 22:00h (nur in dieser Zeit können Münzen eingeworfen werden), Gebührenpflicht von 08:00h bis 22:00h
  • Keine Überzahlung über Samstag 22:00h hinaus möglich (Die Parkzeit endet spätestens am Samstag um 22:00h, auch wenn ein höherer Betrag eingeworfen wurde).

Der Automat wurde aktuell am 02.11.2016 vom Außendienst des Amtes 66 /Tiefbauamt überprüft. Dieser arbeitet nach o.g. Angaben. Die Parkzeit, welche auf dem Parkschein ausgewiesen wird, endet spätestens am Samstag um 22:00h. Eine Zahlung an anderen Tagen ist wegen der Münzsperre nicht möglich