Punkt 15 Stadtrat am 13.12.2013: BIZ wird die Empfehlung unterstützen, die Flächen im Wald östlich von Arenberg nicht als Flächen für die Windenergie auszuweisen
Koblenz. Im Flächennutzungsplan sollen Standtorte für erneuerbare Energien ausgewiesen werden. Deshalb wurde eine Eignungsuntersuchung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird in der Dezember-Stadtratssitzung diskutiert.
Untersucht wurden auch die Flächen östlich von Arenberg an der B 49 und der L 127. Es handelt sich um drei Flächen, die Teil eines großflächigen, geschlossenen Waldgebietes sind; die Flächen liegen im oberen Hangbereich zweier Höhenzüge und werden durch das Meerkatzbachtal geteilt. Der Nadelforstanteil ist hoch, aber es gibt auch wertvolle alte Buchen-Eichwälder.
Als Brutvogel kommt der Rotmilan vor, auch Spechte, Eulen und Fledermäuse leben hier. Im Meerkatzbachtal wurde eine Wildkatze gesichtet. Daher wird das artenschutzrechtliche Konfliktpotential mittel bis hoch eingeschätzt.
Bei allen in Arenberg infrage kommenden Flächen sind ältere, strukturreiche Laubwaldbestände betroffen, die bedeutende Lebensräume für Vögel und Fledermäuse darstellen. Für das Landschafts- und Stadtbild sowie für das Welterbe „Oberes Mittelrheintal“ ist ein hohes bis sehr hohes Konfliktpotential gegeben.
„Aufgrund der geringen Flächengrößen und der überwiegend relativ geringen Windhöffigkeit einerseits sowie der zu erwartenden hohen Konflikte für Natur und Landschaft andererseits wird gutachterlich empfohlen, die Flächen im Wald östlich Arenberg nicht als Flächen für die Windenergie auszuweisen.“, so das Gutachten.
„Insgesamt haben sich die möglichen nutzbaren Flächen im Arenberger Wald von 96 ha auf 42 ha reduziert“, erläutert BIZ-Ratsfrau Angela Keul-Göbel. Durch die bewegte Geländeoberfläche und teils schmale, kurvenreiche Waldwege ist die Zuwegung schwierig und damit konfliktreich. Aufgrund der Höhenlage und der Nähe zur Schmidtenhöhe (Rastgebiet) besteht eine erhöhte Kollisionsgefahr für Zugvögel. Die alten Laub- und Mischwaldbestände vor allem östlich der B 49 sind als Lebensräume zu erhalten und von Windenergieanlagen freizuhalten.
Durch alle Flächen verlaufen kleine Bäche, durch die westliche und nördliche Fläche fließt der Meerkatzbach. Nach der Querung der L 127 am Rand der nördlichen Fläche ist der Meerkatzbach als Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz rechtlich geschützt.
„Die Flächen im Arenberger Wald wurden nun oft genug untersucht“, stellt Angela Keul-Göbel fest. Jedes Mal mit dem Ergebnis, dass die Flächen kaum geeignet sind. „Die oberste Landesplanungsbehörde sollte akzeptieren, dass in Koblenz aufgrund der dichten Besiedlung des Stadtgebietes, der vergleichsweise nur mäßigen Windhöffigkeit und der hohen Restriktionen durch Landschaftsbild und UNESCO-Welterbe keine großen Konzentrationsflächen für Windenergie zur Verfügung stehen.“ Weitere Gutachten haben nur höhere Kosten zur Folge, aber keine anderen Ergebnisse!
„Deshalb kann es nicht sein, dass die Stadt auf der rechten Rheinseite zur Ausweisung eines Gebietes für Windenergie gezwungen wird.“, betont BIZ-Ratsfrau Angela Keul-Göbel.