BIZ-Fraktionsvorsitzender Stephan Wefelscheid

BIZ-Fraktionsvorsitzender Stephan Wefelscheid

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

zu Beginn dieser Wahlperiode oblag es mir, für die BIZ-Fraktion die Haushaltsrede zum Haushalt 2010 zu halten.

Der Ergebnishaushalt wies damals ein Defizit von über 72 Millionen Euro aus, im Finanzhaushalt klaffte ein Finanzmittelfehlbetrag von sage und schreibe 103 Millionen Euro! 

Die Ursachen dieser Entwicklung lagen zum einen an den von der Stadt Koblenz so gut wie nicht beeinflussbaren Rahmenbedingungen, wie

– dem konjunkturbedingten Einbruch der Gewerbesteuer auf der Einnahmenseite,

– den steigenden Kosten für Pflichtaufgaben im Jugend- und Sozialbereich,

– bei gleichzeitig mangelhafter Finanzausstattung durch Land und Bund sowie steigenden Personal- und Versorgungsaufwendungen auf der Ausgabenseite.

Im Rahmen der damaligen Haushaltsberatungen wurde zum anderen aber auch deutlich, dass die Stadt Koblenz zu Beginn dieser Wahlperiode strukturell überhaupt noch nicht auf die zu bewältigende Aufgabe einer kommunalen Haushaltskonsolidierung vorbereitet und ausgerichtet war.

Mit der heutigen HH-Rede möchte in der gebotenen Kürze aufzeigen, was sich seit dem Beginn dieser Wahlperiode geändert hat und zu welcher politischen Bewertung diese Entwicklung bezgl. der Verabschiedung des Haushaltsentwurfes 2014 aus unserer Sicht führt.

I.

Der vorliegende Haushaltsentwurf  weist im Ergebnis einen Jahresfehlbetrag von rund 21,5 Mio. € aus. Ursächlich dafür ist allem voran der Teilhaushalt Jugend und Soziales, der mit rund 72,8 Mio. € den höchsten Zuschussbedarf ausweist. Maßgeblichen Anteil daran hat das Produkt Grundversorgung und Hilfen gemäß SGB XII.

Die seit Jahren kontinuierlich gestiegenen Aufwendungen im Sozialbereich (in Koblenz reden wir hier von einer Steigerung von mehr als 20 % seit 2009!) bei gleichzeitig mangelhafter Finanzausstattung durch Land und Bund sind neben den umfangreichen Investivprojekten der jüngsten Vergangenheit eine wesentliche Ursache für die Verschuldung der Stadt, die in zwischen eine kritische Höhe von 520 Mio. € erreicht hat.

Mit dem Problem zu hoher Verschuldung stehen wir im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten allerdings nicht allein:

Dem kommunalen Finanzreport der Bertelsmann Stiftung zufolge, ist die Gesamtverschuldung der  Städte und Gemeinden zwischen 2007 und 2011 von 111 Milliarden Euro auf 130 Milliarden € gewachsen!

Die Gesamtverschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz betrug zum Stichtag (31.12.2011) rund 11,4 Milliarden Euro. Das sind über 6,6 Milliarden mehr als 2007. Die Kassenkredite stiegen von 3,3 auf 5,6 Milliarden Euro. Sie machen mittlerweile die Hälfte aller kommunalen Schulden aus. Unter den 20 Kommunen mit den höchsten Kassenkreditschulden deutschlandweit kamen zum Stichtag 31.12.2010 insgesamt 8 aus Rheinland-Pfalz.

 

Prof. Dr. Junkernheinrich kam in seinem Vortrag vor der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ des Landtages Rheinland-Pfalz (am 15.11.2012 in Mainz) zu dem Ergebnis, dass die strukturelle Finanzierungslücke der rheinland-pfälzischen Kommunen auf ca. 900 Mio. Euro beziffert werden;  900 Mio. jährlich ungedeckter Zuschussbedarf im Pflichtaufgabenbereich!

Angesichts dieser dramatischen Situation wurde das Land im Februar 2012 vom Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verurteilt, für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen.

In den Leitsätzen zum Urteil heißt es:

 

1. Art. 49 Abs. 6 LV verpflichtet das Land, den Kommunen im Wege des Finanzausgleichs eine angemessene Finanzausstattung zu sichern.  Diese muss neben der Erfüllung zugewiesener grundsätzlich auch die Wahrnehmung frei gewählter Aufgaben ermöglichen.

 

2. Der Gesetzgeber hat die signifikant hohen Sozialausgaben als wesentliche Ursache der kommunalen Finanzprobleme bei der Bemessung der Finanzzuweisungen nicht angemessen berücksichtigt.

3. Das Land hat im Rahmen der Neuregelung einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten. Dieser muss jedenfalls auch in einer effektiven und deutlichen Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung bestehen. Daneben kommt eine Entlastung der Kommunen auf der Ausgabenseite durch Aufgabenrückführung oder die Lockerung gesetzlicher Standards in Betracht.

 

Die Aufgabe an den Landesgesetzgeber war also klar formuliert:

1. Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung

2. Aufgabenrückführung

Wenden wir uns Punkt eins zu, der Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung:

Der Landtag hatte im Oktober mit den Stimmen von rot/grün das Landesfinanzausgleichsgesetz mit dem Ziel geändert, die rheinland-pfälzischen Kommunen finanziell zu entlasten.

Aber: Laut Berechnung des Gemeinde und Städtebundes Rheinland-Pfalz beträgt die von rot/grün beschlossen Aufstockung der Finanzausgleichsmasse insgesamt gerade einmal 50 Mio. €. Das sind 850 Mio. € weniger, als es zum Ausgleich der strukturellen Lücke in den Kommunalfinanzen bedurft hätte.

Das Ergebnis dieser rot/grünen Gesetzesänderung trifft die Stadt Koblenz hart:

Bei der Einbringungsrede des Oberbürgermeisters vom 31.10.13 ging der Haushaltsentwurf im Ergebnis noch von einem Defizit von 18,7 Mio. € aus. Bei den Haushaltsberatungen wurde uns dann mitgeteilt, dass sich die Schlüsselzuweisungen des Landes gegenüber der ursprünglichen Planung im Ergebnis um etwa 2,1 Mio. € verschlechtern!

Besonders gravierend ist die Veränderung der Schlüsselzuweisung B2, mit welcher ein finanzieller Ausgleich zwischen der Finanzkraft einer Kommune und dem Finanzbedarf erfolgen soll. Nach dem neuen LFAG ist es so, dass künftig die Kommunen keine Schlüsselzuweisung B2 erhalten, bei denen die Finanzkraft über dem Finanzbedarf liegt.

Im Ergebnis bedeutet das, dass die Kommunen, die z.B. wie Koblenz die Gewerbesteuer oder die Grundsteuer erhöhen und sparsam haushalten und somit ihre Finanzkraft auch zu Lasten der ortsansässigen Gewerbetreibenden und Grundbesitzer erhöhen, keine Schlüsselzuweisung erhalten, während Kommunen, die keine finanzkraftsteigernde Maßnahmen ergreifen und deren Finanzbedarf über der Finanzkraft liegt, zum Ausgleich Schlüsselzuweisungen B2 erhalten.

Das nennt man im Ergebnis dann rot/grüne Anreizpolitik, der Länderfinanzausgleich lässt grüßen!

Wenn sich nichts ändert, wird Koblenz im Jahr 2015 sogar eine Verschlechterung gegenüber der ursprünglichen Planung von insgesamt mehr als 7 Millionen Euro im Haushalt einplanen müssen.

Für die BIZ-Fraktion ist deshalb klar: „Die von rot/grün beschlossene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes führt zu keiner spürbaren finanziellen Entlastung der rheinland-pfälzischen Kommunen. SPD und Grüne haben es versäumt, den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom Februar 2012 zu entsprechen! Hier Herr Wiechmann, besteht klarer Handlungsbedarf des Landesgesetzgebers.

Wenden wir uns dem zweiten Punkt der Entscheidung zu:– der Aufgabenrückführung

Auch hier kann die BIZ-Fraktion dem Landesgesetzgeber kein ausreichendes Zeugnis ausstellen. Statt Aufgaben rückzuführen, wurden den Kommunen noch neue Aufgaben auferlegt. Als Beispiele darf ich hier nennen:

1.  Mehrkosten der Kommunen bei der Schulbuchausleihe;

2. Der Ausbau der Kindertagesstätten ist bislang fast ausschließlich vom Bund und den Kommunen getragen worden;

3. Die Schulsozialarbeit – Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes läuft bekanntlich zum 31.12.2013 aus ohne dass das Land sich um eine Anschlussfinanzierung bemüht hat!  Zum notwendigen Erhalt der professionell durchgeführten sozialen Arbeit an unseren Schulen waren wir in Koblenz  gezwungen, nun 378.000 € zusätzlich in den Haushaltsentwurf 2014 einzustellen! Hier übernimmt die Stadt Koblenz  nun die finanzielle Verantwortung für Aufgaben, die eigentlich in die Trägerschaft des Landes fallen!

Werfen wir eine Blick in den Umweltbereich: „Grüne Ministerin will weniger Wald“ war in der Rhein-Zeitung vom 31.10.13 zu lesen. So lustig das im ersten Moment klingt – eine Grüne Umweltministerin, die sich für die Reduzierung unseres Waldes einsetzt – dieser Paradigmenwechsel hat im Ergebnis aber auch knallharte Auswirkungen auf unseren Forstwirtschaftsplan, nämlich die Streichung der Landesgelder für die Ersatzaufforstungen!

Der einzige Bereich der Aufgabenrückführung, der bei der Landesregierung derzeit in Betracht gezogen wird, scheint laut Aussage des rheinland-pfälzischen Finanzstaatssekretärs Salvatore Barbaro die künftig zentrale Erhebung der kommunalen Gewerbesteuer zu sein! Nicht nur, dass uns dadurch wichtiges Steuerungswissen verloren ginge, die Stadt würde damit auch zum Bittsteller beim Land! Bittsteller für die Auszahlung unseres eigenen Geldes, meine Damen und Herren!

Für die BIZ-Fraktion ist deshalb klar: Eine Aufgabenrückführung, wie vom Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in seinem Urteil gefordert, hat nicht in ausreichendem Maße stattgefunden. SPD und Grüne haben es versäumt, auch diesen Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom Februar 2012 zu entsprechen! Hier Herr Wiechmann, besteht ebenfalls klarer Handlungsbedarf des Landesgesetzgebers.

Die Frage, wie man rechtlich mit diesem Problem umzugehen hat, wird derzeit bei den kommunalen Spitzenverbänden geprüft.

Die Frage wäre aber zu klären: Wie steht die Stadt Koblenz und der Kämmerer dieser Problematik gegenüber?

Plant man eine eigene Klage gegen das Land, um eine Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes zu erreichen?

Fragen, deren Beantwortung angesichts unserer städtischen strukturellen Lücken eigentlich von diesem Stadtrat dringend diskutiert und beantwortet werden müssten.

Aber auch der Bund hat seinen Beitrag zu leisten – Was erwartet uns von einer großen Koalition im Bund? Der Blick in den Koalitionsvertrag auf Seite, 88, 94 und 95 verrät, dass die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden sollen.

Da stellt sich die Frage: Wann genau soll denn den Kommunen diese finanzielle Entlastung zu Teil werden? Einen Zeitpunkt für die Zahlung der 5 Milliarden Euro aus der zweiten Entlastungsstufe nennen die künftigen Regierungsparteien im Koalitionsvertrag nämlich nicht! Hier Herr Pilger, besteht dringender Erklärungsbedarf ihrer künftigen Regierungspartei.

 

Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob die avisierten Gelder überhaupt bei den Kommunen in Rheinland-Pfalz ankommen werden. Wie die F.A.Z. am 10.12.2013 zu berichten wusste, habe der Innenminister von Rheinland-Pfalz schon öffentlich gesagt, dass er die Hälfte der Entlastung einbehalten wolle, weil das Land Aufgabenträger sei. Wir sagen dazu: Entweder ist das Land Aufgabenträger, dann soll es auch voll für die Kosten aufkommen, oder es ist es nicht, dann sind die Gelder ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten. Alles Andere ist moderner Wegezoll, den wir uns nicht gefallen lassen dürfen!

 

Für die BIZ-Fraktion ist deshalb im Ergebnis klar: Solange die von Land und Bund vorgegebenen finanziellen Rahmenbedingungen so miserabel sind, werden wir es in Koblenz aus eigener Kraft kaum schaffen die Schuldenlast abzubauen.

 

II.

Werfen wir nun einen kurzen Blick darauf, was sich in dieser Wahlperiode in dem Bereich geändert hat, den wir unmittelbar beeinflussen können:

Wie eingangs meiner Rede erwähnt, war die Stadt Koblenz vor 4 Jahren strukturell überhaupt noch nicht auf die zu bewältigende Aufgabe einer kommunalen Haushaltskonsolidierung vorbereitet und ausgerichtet.

Die BIZ-Fraktion hatte deshalb erhöhte Bemühungen um Effizienz steigernde Maßnahmen, die Straffung von Verwaltungsabläufen, die Einleitung grundlegend struktureller Reformen, insbesondere in der Personalentwicklung, sowie die Aufgabenkritik als längerfristige Konsolidierungsmaßnahmen gefordert.

Die BIZ-Fraktion hatte in der Folge angeregt, dass die Ämter die von ihnen wahrgenommenen Fachaufgaben im Einzelnen erfassen und mit ihrem gesamten Hintergrund (z.B. Rechtsgrundlage, Personalaufwand, Ausgaben- und Einnahmensituation, Fallzahlen ect.) dokumentieren. Der so erstellte Aufgabenkatalog wäre Arbeitsgrundlage für die Durchführung aufgabenkritischer Betrachtungen in der gesamten Verwaltung und für die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Intensität der kommunale Aufgabenbestand bestehen bleiben oder reduziert werden kann.

Um langfristig Personalkosteneinsparungen erzielen zu können, war aus unserer Sicht nicht nur die Erstellung eines Personalmanagementkonzeptes sondern auch die Erstellung eines Personalentwicklungsplanes dringend geboten.

Beginnend mit dem Wechsel im Oberbürgermeisteramt wurde die Verwaltung dann auch auf die zu bewältigende Aufgabe einer kommunalen Haushaltskonsolidierung vorbereitet und die dafür notwendigen Schritte eingeleitet. Die strukturellen Veränderungen gegenüber 2010 sind beachtlich. Es gibt:

 

– den einstimmigen Eckwertebeschluss des Rates, als Richtlinie für die Verwaltung zur Haushaltsplanaufstellung und zur mittelfristigen Finanzplanung;

– die HSK, in der die Rückkopplung mit der Politik bezgl. der verwaltungsseitig betriebenen Aufgabenkritik erfolgt und neue Sparansätze diskutiert werden;

– die Einführung des zentralen Gebäudemanagements als wichtigen ersten Schritt zur effizienteren Nutzung unseres kommunalen Gebäudebestandes;

– die Bremsung des Anstiegs der Personalkostensteigerung durch die Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes.

Mit diesen Maßnahmen soll im ersten Schritt das Ziel verfolgt werden, die Nettoneuverschuldung kontinuierlich bis 2016 auf Null zurück zuführen. Ambitioniert, aber angesichts der gestiegenen Einnahmen aus der Gewerbe- und der Grundsteuer nicht unmöglich.

Sollten wir dieses Ziel tatsächlich bereits im Jahr 2015 erreichen, wäre es aber fatal die Sparanstrengungen zu lockern. Derzeit profitiert die Stadt von den äußerst niedrigen Zinsen. Die Erhöhung des Zinsniveaus schwebt aber wie ein Damoklesschwert über unserer Stadt! Bei einem Schuldenstand von rund 520 Mio. € ist es deshalb das Gebot der Stunde, dass die Stadt  im Falle künftiger Überschüsse diese auch unmittelbar für die Tilgung der Altschulden einsetzt!

Der jetzige Eckwertebeschluss zur mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2016 sollte daher zu Beginn der kommenden Wahlperiode von dem dann neu gewählten Stadtrat unbedingt verlängert und um eine Tilgungszweckbestimmung für Haushaltsüberschüsse erweitert werden.  Ziel muss es sein, den Schuldenstand so schnell wie möglich zumindest auf ein für Koblenz verträglich Maß, welches etwa bei 250 Mio. € angesehen werden kann, zu verringern. Alles andere wäre nicht nur fahrlässig, sondern auch unverantwortlich gegenüber zukünftigen Generationen.

Die BIZ-Fraktion wird dem Oberbürgermeister in dieser Wahlperiode, und soweit vom Wähler gewünscht, auch in der nächsten Wahlperiode diesbezüglich die volle Unterstützung zukommen lassen. Ich möchte mich an dieser Stelle Namens der BIZ-Fraktion auch bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, dafür bedanken, dass Sie die Haushaltskonsolidierung zu einem ihrer zentralen Themen erhoben und die Verwaltung behutsam auf die Aufgabe der notwendigen kommunalen Haushaltskonsolidierung ausgerichtet haben.

Für die BIZ Fraktion ist deshalb klar: Angesichts der weiterhin mangelhaften Finanzausstattung durch das Land auf der einen Seite, aber der grundlegenden strukturellen Veränderungen der städtischen Verwaltung gegenüber dem Zustand des Jahres 2010 auf der anderen Seite und der von dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister eingeleiteten Reformen und der sich dadurch ergebenden Zukunftsperspektiven ist der Haushaltsentwurf 2014 in weiten Teilen politisch nicht zu beanstanden.

III.

Im Besonderen ist uns allerdings noch eine Haushaltsposition aufgefallen, deren Streichung den Haushalt um 500.000 € entlasten würde. Im Investivaushalt 2014 sind auf Seite 37, bei Maßnahme P801003000 Kulturbau Zentralplatz, in Zeile 18 für das Haushaltsjahr 2014 insgesamt 500.000,00 € in Ansatz gebracht. In der Begründung heißt es, dass diese 500.000,00 € für die Restabwicklung des Projektes vorgesehen sind. Im Sachstandbericht vom 13.12.2013 zum Projekt Zentralplatz (TOP 17 der Ratssitzung vom 13.12.2013) heißt es aber auf Seite 5 von 7, dass die Restarbeiten im Wesentlichen in den letzten Monaten abgearbeitet wurden. Und auf Seite 7 von 7 dieser UV heißt es, dass zum Stand 27.11.2013 davon ausgegangen werden kann, dass das Budget Zentralplatz (Kulturgebäude, Straßen, Platz) insgesamt um rund 4,329 Mio. € unterschritten wird, wobei rund 1,0 Mio. € aus Einsparungen im Bauablauf des Forum Confluentes resultieren.

Wie sich aus der Erläuterung auf Seite 37, bei Maßnahme P801003000 Kulturbau Zentralplatz ergibt, betrugen die aus 2012 nach 2013 übertragenen Auszahlungsermächtigungen 12.166.600,00 €. Zuzüglich der in 2013 in Ansatz gebrachten 1.969.200,00 € ergibt sich im Haushaltsjahr 2013 eine Auszahlungsermächtigung für Sachanlagen in Höhe von insgesamt 14.135.800,00 €.

Angesichts der Einsparungen im Bauablauf des Forum Confluentes in Höhe von rund 1,0 Mio. € besteht somit ein genügender Rest aus den Haushaltsjahren 2012 und 2013, der für in 2014 noch zu leistende Zahlungen übertragen werden kann. Die Notwendigkeit, neue Haushaltsmittel bereitstellen zu müssen, ist aus unserer Sicht somit nicht gegeben.

Die BIZ Fraktion beantragt daher:

1. Streichung von 500.000,00 € im Investivhaushalt 2014, Seite 37, Zeile 18, Maßnahme P801003000 Kulturbau Zentralplatz

2. Übertragung der Restmittel aus dem Haushalt 2012 und dem Haushalt 2013 in das Jahr 2014 bezgl. Seite 37, Zeile 18, Maßnahme P801003000 Kulturbau Zentralplatz (Investivhaushalt 2014)

Durch die beantragte Vorgehensweise würde der Haushalt 2014 letztendlich um 500.000,00 € entlastet. Sollte der Stadtrat unserem begründeten Streichungsantrag folgen, würde die BIZ-Fraktion dem Haushalt 2014, trotz erheblicher Bauchschmerzen bzgl. des Haushaltsplans der Koblenz-Touristik, zustimmen.

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!