Anfrage aus dem letzten Stadtrat

1.) Gibt es offizielle Messungen des Bahnlärms in Koblenz? Liegen die Ergebnisse solcher Messungen der Stadt vor? Und werden die gesetzlich geltenden Grenzwerte durch die Deutsche Bahn eingehalten?


Die Lärmbelastung wird auf Grundlage der vorliegenden lärmrelevanten Daten (z. B. Verkehrsbelastung) berechnet und nicht gemessen. Insoweit gibt es keine offiziellen Messungen des Bahnlärms in Koblenz. Lärmmessungen sind in der Regel nicht aussagekräftig, weil sie zu störanfällig sind. Auch andere Lärmquellen, wie z.B. Sirenen von Einsatzfahrzeugen oder bellende Hunde, werden mit aufgenommen. Diese Störquellen können später nicht mehr von der tatsächlichen, zu untersuchenden Lärmquelle unterschieden werden. Auch gibt es bei der Lärmerfassung keine Grenzwerte, wie diese bei der Luftreinhaltung geregelt sind. Da alle Bahnstrecken in Koblenz sog. Bestandsstrecken sind, greifen die existierenden Grenzwerte der Lärmvorsorge nicht, die z.B. beim Neubau von Verkehrsinfrastruktur oder beim Häuserneubau zu beachten sind. Hier gibt es nur die freiwillige Lärmsanierung und die geregelten Werte stellen nur Richtwerte dar. Genauer werden die Themen Richtwerte und Bahnlärm in der Lärmaktionsplanung Stufe 2 beleuchtet.
Diese ist im Internet unter http://www.koblenz.de/gesundheit_umwelt/laermaktionsplanstufe2.html einsehbar.


2.) Sind regelmäßige Messungen des Bahnlärms im Bereich der Schienenverkehrswege in Koblenz geplant?


Es sind in Koblenz keine regelmäßigen Messungen geplant. Aus den bereits unter der Antwort zu Frage 1 genannten Gründen werden Lärmbelastungen immer berechnet. Es sind privat betriebene Messstellen bekannt. Die dort gemessenen Werte können unterstützend herangezogen werden, sind aber bei der Erstellung von lärmbezogenen Planungen nicht relevant.


3.) Findet eine direkte Kommunikation der Deutschen Bahn und der Stadt Koblenz zur Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen statt?


Es findet eine direkte Kommunikation seitens der Stadtverwaltung mit der Deutschen Bahn statt. Aktuell und auch in der Vergangenheit ist die Verwaltung immer wieder an die Bahn mit diesem Thema herangetreten. Im September dieses Jahrs wurden die Maßnahmen aus der Machbarkeitsstudie in Bingen vorgestellt. Auch bei dieser Veranstaltung waren Vertreter der Stadt anwesend. Im nächsten Schritt will die Bahn gezielt in den Kommunen die geplanten Maßnahmen und den Zeithorizont im Detail vorstellen und die Bürger/innen entsprechend bei den daraus folgenden Planungen einbinden. Sobald die Stadtverwaltung dazu Informationen erhält, werden diese umgehend an die Gremien und die Bürger/innen weitergeleitet.

4.) Gibt es Möglichkeiten die Umsetzung der passiven Lärmschutzmaßnahmen seitens der Stadt voranzutreiben oder zu beschleunigen?


5.) Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Koblenz um den Bahnlärm in der Stadt weiter zu reduzieren?


Antwort zu den Fragen 4.) und 5.)
Die Stadtverwaltung hat, auch im Rahmen der Lärmaktionsplanung, keinen unmittelbaren Einfluss auf die Maßnahmen der Bahn. Aus diesem Grund hat die Stadt in der Vergangenheit die Bemühungen der sehr aktiven Bürgerinitiativen im Mittelrheintal und mittlerweile auch im Moseltal tatkräftig unterstützt (z.B. bei der Unterzeichnung von Bahnlärm-Resolutionen oder durch die aktive Unterstützung der großen Bahnlärmdemonstrationen). Auf diese Weise sollte der politische Druck genutzt werden, um diesbezüglich Einfluss auf die Bahn zu nehmen.
Des Weiteren ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung an Schienenstrecken des Bundes zuständig. Im Zusammenhang mit den dort erstellten Plänen gab und gibt es immer wieder die Möglichkeit für die Bürger/innen, Stellungnahmen an das EBA zu schicken und auf die Probleme aufmerksam zu machen. Zur Offenlage der Lärmaktionsplanung Schiene hatte das Umweltamt auf seiner Homepage informiert.


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