Mit Einrichtung der zweiten Andienungszeit in der Altstadt ist die gesamte Beschilderung im dorti-gen Bereich überprüft und geändert worden.

So wurden eingangs der Münzstraße und der Mehlgasse (von der Burgstraße bzw. Florinsmarkt kommend) die Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ durch Verkehrszeichen 242.1 „Beginn einer Fußgängerzone“ der Straßenverkehrsordnung (StVO) ersetzt. Hierdurch wird sowohl für den Fußgänger als auch für andere Verkehrsteilnehmer eine klare Regelung angezeigt.

Anderer als Fußgängerverkehr darf die Fußgängerzone nicht benutzen. Nur wenn durch ein Zusatz-zeichen anderer Verkehr freigegeben ist, so darf dieser mit Schrittgeschwindigkeit in den entspre-chenden Bereich einfahren.

In der Mehlgasse und in der Münzstraße ist keine Zufahrt mittels Zusatzzeichen für (motorisierte) Fahrzeuge freigegeben. Aus Richtung Florinsmarkt bzw. Burgstraße darf in die dortigen Bereiche nicht eingefahren werden. Insoweit ist durch die „neue“ Regelung keine Änderung der Einfahrts-möglichkeiten angeordnet worden. Das Einfahrtsverbot ist gleich, unabhängig ob es durch Ver-kehrszeichen 267 oder durch Verkehrszeichen 242.1 angezeigt ist.

Allerdings wird durch die Beschilderung mittels Verkehrszeichen 242.1 „Beginn einer Fußgänger-zone“ die besondere Bedeutung und Stellung des Fußgängers in diesem Bereich signalisiert. Dieser hat in Fußgängerzonen Vorrang. Andere Verkehrsteilnehmer müssen auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen und dürfen ihn weder gefährden noch behindern. Wenn nötig muss der Fahrver-kehr warten. Der Fußgänger darf die gesamte Breite der Zone zum Gehen nutzen. Sofern der Beginn der Fußgängerzone nicht angezeigt ist, so ist diese auch nicht für den Verkehrs-teilnehmer erkennbar. Der Fußgänger muss dann davon ausgehen, dass er sich auf einer „normalen“ Straße befindet und sich entsprechend den Vorgaben des § 25 StVO verhalten. Hiernach müssen Fußgänger Gehwege benutzen. Sind diese nicht vorhanden so muss am rechten oder linken Fahr-bahnrand gegangen werden. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden. Im Zuge der Neubeschilderung wurde das Straßennamensschild „Mehlgasse“ unmittelbar in den Kreuzungsbereich Mehlgasse / An der Liebfrauenkirche vorgezogen und in die neue Fußgängerzo-nenbeschilderung integriert. Zur Thematik Altstadt wird ein internes Abstimmungsgespräch unter Einladung der Fraktionsvor-sitzenden stattfinden (s.h. Sitzung des Ältestenrates vom 18.09.2017). In diesem Gespräch sollte der Sachverhalt nochmals besprochen werden.