Die Verwaltung wird aufgefordert, unterhalb der B9 in der Kardinal-Krementz-Straße Ecke Karthäuserstraße bezgl. der Rad- und Fußgängerwegführung bauliche Abhilfe zu schaffen, damit künftig Radfahrer und Fußgänger nicht mehr der Kollisionsgefahr ausgesetzt sind und zu Schaden kommen können.

 Begründung:

Mit Anfrage AF/0025/2014 hatte die BIZ-Fraktion darauf aufmerksam gemacht, dass die Radweg- und Fußwegsituation in der Kardinal-Krementz-Straße (Stadtteil Goldgrube) unterhalb der Brücke B9 Ecke Karthäuserstraße eine extrem hohe Unfallgefahr für Radfahrer und Fußgänger birgt. Dies liegt daran, dass die dortige Bushaltestelle wahrscheinlich nachträglich vollkommen undurchdacht einfach mitten auf den immer noch ausgewiesenen Fahrradweg gesetzt wurde. Der Radweg mündet dort ohne Schild oder Warnung auf abschüssiger Strecke direkt auf der Bushaltestelle bzw. noch schlimmer in die wartenden oder passierenden Menschenmengen. Hinter der Bushaltestelle verbleibt ein Nadelöhr, dass sich die Fußgänger und Fahrradfahrer in beide Richtungen (!) teilen müssen. Durch das Krankenhaus, die Schulen und die Nähe zum Bahnhof ist an dieser Stelle zu Stoßzeiten ein sehr hohes Aufkommen an Fußgängern und Fahrradfahrern zu verzeichnen. Die Situation ist eine Zumutung für alle Fahrradfahrer und Fußgänger und ein wirkliches Sicherheitsproblem und zwar mit Gefährdung für Leib und Leben der unmotorisierten Verkehrsteilnehmer. Die BIZ-Fraktion hatte deshalb angefragt, ob für die Situation in der Kardinal-Krementz-Straße eine kurzfristige Lösung gefunden werden kann. Die diesbezügliche Antwort ST/0052/2014 der Verwaltung lautete:

Im Falle des seit ca. 20 Jahren bestehenden Radweges ließe sich die Situation verbessern, indem die Bushaltestelle einschließlich der Wartehalle in Richtung Fahrstreifen verschwenkt würde und damit Raum für eine getrennte Führung des Fuß- und Radverkehrs zur Verfügung stünde. Eine Umsetzung scheidet unter Beachtung des Eckwertebeschlusses bis auf weiteres aus. Insofern müssen sich in der besagten Engstelle Fußgänger und Radfahrer weiterhin den Weg teilen und besondere Rücksicht aufeinander nehmen.“

Der Eckwertebeschluss kann aber dann nicht greifen, wenn Gefahr für Leib und Leben der dortigen Verkehrsteilnehmer besteht. So ist der BIZ-Fraktion berichtet worden, dass dort in der letzten Woche eine Fahrradfahrerin gestürzt ist und sich verletzt hat, weil im besagten Nadellöhr ein Fußgänger plötzlich auftauchte und der Radfahrer derart ausweichen musste, dass er mit dem Rad von der Bordsteinkante rutschte und dann in der Folge hinfiel. Dieses Ereignis zeigt, dass die dortige Situation gefährlich ist und zwingend Abhilfe geschaffen werden muss.

Alternativ zu dem Lösungsvorschlag der Verwaltung wäre auch zu überlegen, statt der Versetzung der Bushaltestelle in die Straße, einfach den dahinter liegenden Fußgängerweg zu verbreitern. Denn rückwärtig befinden sich städtische Parkplätze für Autos, die dann zwar wegfallen würden, aber als Raum für diese Geh- und Radwegverbreiterung genutzt werden könnten. Wie auch immer das Problem baulich gelöst wird: Es muss angegangen und gelöst werden – bevor noch weitere Menschen zu Schaden kommen!

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Verwaltung liegen gegenüber der in 2014 erstellten Stellungnahme keine neuen Erkenntnisse zum betreffenden Abschnitt des Geh- und Radweges in der Kardinal-Krementz-Straße vor. Auch vom erwähnten Unfall zwischen einem Fußgänger und einer Radfahrerin erlangte die Verwaltung vor Eingang des Antrags keine Kenntnis.

Festzustellen bleibt:

Der Streckenabschnitt stellt angesichts der zeitweise hohen Frequenzen von Fußgängern wie Radfahrern eine Engstelle dar. Maßgeblich verursachend sind hierfür neben der Lage der Bushaltestelle die Brückenpfeiler der in Hochlage geführten B9. Diese Einschränkungen treten für Fußgänger wie Radfahrer nicht plötzlich in Erscheinung, sondern können bei der Annäherung rechtzeitig erkannt werden. Zweifellos entspricht die vorhandene Situation nicht den zeitgemäßen Ansprüchen. Die Führung stammt aus einer Zeit, in der dem Fuß- und Radverkehr noch nicht die heutige Bedeutung bzw. Würdigung zukam. Die damaligen Rahmenbedingungen orientierten sich an einem wesentlich geringeren Radverkehrsaufkommen. Da der besagte Streckenabschnitt bislang nicht als Unfallschwerpunkt analysiert wurde, kann eine akute Gefahr für Leib und Leben nicht bestätigt werden. Insofern wird er unter Berücksichtigung des Eckwertebeschlusses baulich nicht umgestaltet. Eine Führung des Fußverkehrs über den rückwärtigen Bereich erachtet die Verwaltung als nicht zielführend. Diese Route birgt u.a. Angsträume im Schatten der Brückenpfeiler. Außerdem wären Fußgänger, die zum Erreichen der Bushaltestelle den reinen Radweg überqueren müssten, umso stärker gefährdet. Radfahrer würden ja ihren Radweg erwartungsgemäß zügiger befahren. Im Radverkehrskonzept (Entwurf) wird der weitere Handlungsbedarf für die betreffende Stelle klar benannt. Eine Umsetzung ist zeitlich noch nicht datierbar. Somit wird in dem engen Streckenabschnitt auch weiterhin die erhöhte Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme gefordert sein.