AF/124/2014  vom 11.10.2014

Antwort der Verwaltung zur Information:

Zur Reduzierung der Durchgangsverkehre in Moselweiß sind an 3 Stellen Wechselverkehrszeichen eingesetzt. Die Wechselzeichenanlagen (2 Stück) in der Zufahrt von der B 49 in die Gülser Straße zeigt von 6.30 bis 8.30 Uhr das Zeichen 267, „Verbot der Einfahrt“ an. In der restlichen Zeit erfolgt die Anzeige Schild Nr. 250, Verbot für Fahrzeuge aller Art mit den Zusätzen: „Anlieger frei“und „Radfahrer frei“. In der Zufahrt zum Bahnhofsweg wird in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 das Zeichen 267, „Verbot der Einfahrt“ angezeigt. In der restlichen Zeit erfolgt die Anzeige Schild Nr. 250,Verbot für Fahrzeuge aller Art mit den Zusätzen: „Anlieger frei“ und „Radfahrer frei“. Die Anlage ist sehr störanfällig und soll kurzfristig gegen eine neue Wechselzeichenanlage ersetzt werden. Die dritte Anlage steht in der Koblenzer Straße an der Einmündung Heiligenweg. In der Zeit von 15.45 bis 17.00 Uhr soll das Zeichen 267, „Verbot der Einfahrt“ angezeigt werden. In der restlichen Zeit erfolgt die Anzeige Schild Nr. 250, Verbot für Fahrzeuge aller Art mit den Zusätzen: „Anlieger frei“ und „Radfahrer frei“. Da die Elektronik der Anzeige defekt ist wird nur das Zeichen 250 angezeigt. Für diese Anlage gibt es eine Vorinformation in der Koblenzer Straße an der Zufahrt zur Kurt-Schumacher-Brücke. Dieses Wechselverkehrszeichen zeigt nur das Schild 267 an. Die Anlage ist irreparabel geschädigt und soll kurzfristig gegen eine neue Wechselzeichenanlage ersetzt werden

 

Ist es richtig, dass das zeitlich beschränkte Durchfahrtsverbot durch die Gülser Str. in Moselweiß kaum beachtet wird?

Es liegen der Verwaltung nur einzelne Beschwerden über die Missachtung vor. Die Polizei als zuständige Organisationseinheit hat in 2014 bislang 4 stationäre Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen in den Morgenstunden von 7.00 bis 9.15 Uhr durchgeführt. In dieser Zeit wurden 38 Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Verwarnungsgeldern eingeleitete. Vermehrte Kontrollen durch die Polizei sind personell nicht leistbar.

Kann durch den Einbau einer festen Geschwindigkeitskontrolle in der Gülser Straße in Moselweiß, wie in Horchheim eine Beachtung des Durchfahrtsverbots erreicht werden?

In Horchheim werden durch die Kameraüberwachung keine Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Durch eine Kamera wird lediglich die Missachtung des Wechselverkehrszeichens dokumentiert. Dies geschieht auch nur in der Zeit, wo das Zeichen 267, „Verbot der Einfahrt“, angezeigt wird. Das Zeichen 267 unterbindet auch die Einfahrt für Anwohner. Durch eine dauerhafte Überwachung mittels einer Kamera ist ein höherer Beachtungsgrad zu erwarten.

Wie teuer ist eine solche Anlage (Ankauf und Unterhaltung)?

Die Gesamtkosten für eine Überwachungseinrichtung mit Kamera, Auslösemechanismus über Induktionsschleifen und das Wechselverkehrszeichen werden auf rd. 40.000 € geschätzt. Da 3 Wechselverkehrszeichen vorhanden sind, werden auch drei Überwachungskameras erforderlich (Investitionshöhe gesamt rd. 120.000 €).

Befürwortet die Verwaltung den Einbau einer solchen Anlage zeitlich befristet oder dauerhaft?

Da es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, die dem Eckwertebeschluss entgegensteht, ist ein Einbau vorerst ausgeschlossen. Eine Überwachung mit Ahndung, die durch die Polizei erfolgen müsste, ist nur in Verbindung mit dem Zeichen 267 gerichtsfest. Eine Überwachung des Zeichens 250 mit dem Zusatz „Anlieger frei“ ist in der Praxis nur sehr eingeschränkt möglich, da nur der Nachweis eines belanglosen Anliegens schon die Merkmale des Anliegers erfüllt.