Seit Jahren sind die Bilanz-Ergebnisse des Eigenbetriebs Stadtentwässerung sehr gut. DieRückstellungen werden inzwischen für Kredite an die Stadt Koblenz in Höhe von etwa 44 Millionen Euro, davon etwa 7 Millionen Euro Forderungen gegenüber der Stadt Koblenz und seit 2015 für einen Kredit an den Eigenbetrieb Koblenz-Touristik in Höhe von etwa 5,66 Millionen Euro genutzt. Die Höhe der Investitionen beträgt etwa 8 Millionen Euro.
Die BIZ-Fraktion fragt:
- Für welche konkreten Vorhaben sind die Rückstellungen vorgesehen?
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung hat Aufwandsrückstellungen i.H.v. 1,5 Mio. Euro zum 31.12.2015 z.B. für die Aufstellung des Generalentwässerungsentwurfes (866 T€) und für unterlassene Instandhaltungen (190 T€) gebildet, welche 2016 in Anspruch genommen werden. Für investive Maßnahmen werden keine Rückstellungen gebildet, sie werden im Rahmen des Vermögenplanes etatisiert.
- Wann sollen diese Vorhaben umgesetzt werden?
Die „Rücklage“ ist für folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Energetische Klärschlammverwertung
- Neubau des Laborgebäudes
- Anpassung und Modernisierung/Sanierung der Kläranlage
- Bau der sog. vierten Reinigungsstufe
- Reinigung und Inspektion der Düker
- Sanierung des Rheindükers sowie der Pumpwerke
- Neubau, Erneuerung und Sanierung des Kanalnetzes
Die Maßnahmen sollen kurz- bzw. mittelfristig umgesetzt werden.
- Deckt sich die Höhe der Rückstellungen insgesamt noch mit den Vorschriften über einen Gebührenhaushalt?
Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass nicht der Begriff „Rückstellungen“ sondern „Rücklage“ hinterfragt wird. Die Rücklage ist eine Position auf der Passivseite der Bilanz und Teil des Eigenkapitals des Eigenbetriebes. Sie wird aus den erwirtschafteten Jahresüberschüssen gebildet. Da für die Höhe der Eigenkapitalausstattung keine Obergrenze besteht ist die Bildung der Rücklage gesetzeskonform.
- Plant die Verwaltung die Senkung des Abwasserbeitrags?
Um die Finanzierung der z.B. oben genannten Maßnahmen aus Mitteln des Eigenbetriebes zu finanzieren, plant der Eigenbetrieb mittelfristig keine Absenkung der Abwassergebühren.