Wefelscheid: Straßenunterhaltung und -ausbau sind Aufgabe der Allgemeinheit

Koblenz. FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz haben bereits auf ihrem kleinen Parteitag vom April 2019 in Mainz eine Resolution zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz beschlossen. Sie forderten die Landesregierung auf, die entsprechenden §§ 10 „Besondere Bestimmungen für Verkehrs- und Immissionsschutzanlagen“ und 10 a „Wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen“ ersatzlos zu streichen. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Kommunen sollen durch eine entsprechende Erhöhung der Landeszuweisungen an die Kommunen kompensiert werden.

Für FREIE WÄHLER sind Straßen ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Infrastruktur und damit eine kommunale Kernaufgabe. FW- Landes-, Kreis- und Fraktionsvorsitzender Stephan Wefelscheid stellt klar: „Die Straßenausbaubeiträge sind ein Relikt alter Tage und haben sich politisch überlebt, egal ob als wiederkehrende Beiträge oder als Einmalzahlung. Die Finanzierung des Straßenausbaus muss auf neu finanzielle Beine gestellt werden. Straßenunterhaltung und deren Ausbau müssen von der Allgemeinheit und nicht überwiegend von den jeweiligen Anliegern gezahlt werden. Das aktuelle System, wonach Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu zahlen sind, ist auf Seiten der Verwaltung mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und bindet qualifiziertes Verwaltungspersonal, das dringend an anderer Stelle benötigt wird. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist für die betroffenen Anlieger zudem eine erhebliche finanzielle Belastung. In Bayern wurde auf Initiative der FREIEN WÄHLER die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anwohner bereits in Landesrecht umgesetzt. Auch in anderen Bundesländern steht die Abschaffung der Beiträge bevor. Nach dem bisherigen System haben die Straßenausbaubeiträge aber auch einen nicht unerheblichen Teil der Finanzierung der Ausbaumaßnahmen dargestellt. In der Regel betragen sie zwischen 50 und 70 Prozent der ausbaubeitragsfähigen Kosten. Wenn die Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser Beiträge wegfällt, entsteht somit eine Deckungslücke im kommunalen Haushalt. Diese Deckungslücke ist daher durch Landesmittel zu kompensieren. Da dies nach allgemeinen Erfahrungswerten mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, sollte die finanzielle Kompensation aber nicht als zweckgebundene Zuweisung erfolgen, sondern in Form einer Erhöhung der allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen.“