1. Was ergab die Untersuchung der Rahmenbedingungen?

Die Rahmenbedingungen zur Einrichtung eines Gestaltungsbeirats wurden dem Stadtvorstand am 28.09.2015 als Unterrichtung vorgelegt. Der Stadtvorstand sieht prinzipiell positive Ansätze zur Einrichtung eines solchen Beirats. Die Kosten für einen solchen Beirat belaufen sich auf rund 50.000 Euro jährlich.

  1. Wann wird der Gestaltungsbeirat eingerichtet?

Bei einem Gestaltungsbeirat handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt. Gleichzeitig stellt er eine neue Maßnahme dar. Nach dem Eckwertebeschluss für das Jahr 2016 sind grundsätzlich keine neuen Investitionen vorzusehen (Punkt 8). Der Zuschussbetrag im Bereich der freiwilligen Leistungen für das Jahr 2016 ist zudem maximal auf die Höhe der Haushaltsansätze des Jahres 2015 begrenzt (Punkt 9).

Der Stadtvorstand empfiehlt daher eine Vertagung der Einrichtung eines Gestaltungsbeirats auf einen späteren Zeitpunkt.