Das Sammeln von Daten und das zur Verfügung stellen von W-Lan-Netzwerken wird immer wichtiger. Dadurch ergeben sich unzählige Möglichkeiten, nicht nur für die Verwaltung sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger. Meldungen über Verkehr, Veranstaltungen oder Notfälle können in Echtzeit ausgetauscht werden. Die BIZ-Fraktion hat ein Konzept dazu aufgegriffen, welches die Stadt Lübeck erfolgreich umsetzt. Die Stadt Lübeck stellt ein eigenes W-Lan („ Lora-Wan“ mit geringen Frequenzen) im Stadtgebiet zur Verfügung. Finanziert wird das Projekt über Geschäftsleute, die für einen Hotspot 80,00 Euro im Jahr zahlen und mit freiem W-Lan werben dürfen. Die Stadt Lübeck weißt bereits eine Netzabdeckung von 70% aus.
1. Ist es möglich das Konzept für Koblenz umzusetzen?
2. Gibt es seitens der Verwaltung in Koblenz bereits kostenlose Hotspots? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?
3. Gibt es Kapazitäten im KGRZ, entsprechende Daten auszuwerten und zu nutzen?
4. Es ist ein Ziel von Rat und Verwaltung, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver zu machen, damit mehr Personen vom Auto auf den Bus umsteigen. Wie soll erreicht werden, dass die realen Ankunftszeiten der ÖPNV-Busse im zum Beispiel über eine App in Koblenz angezeigt werden?
5. Wie ist die Meinung der Verwaltung zu diesem in Zukunft immer wichtiger werdenden Thema und welche Überlegungen gibt es dazu bereits?

Zu Frage 1:
Die Verwaltung hat sich mit der Stadt Lübeck, Herr Felix Schulz von Thun, Netz Lübeck GmbH, in Verbindung gesetzt und folgende Antwort erhalten:
LoRaWAN (Long Range Wide Area Network) ist ähnlich wie WLAN ein Funknetzwerk, das allerdings einige wichtige Unterscheidungsmerkmale aufweist:
· Sehr hohe Reichweite von mehreren Kilometern
· Sehr geringe Übertragungsbandbreite

Die Anwendungsfälle von LoRaWAN und WLAN sind somit völlig andere. Ein LoRaWAN Funknetz eignet sich nicht zum Surfen im Internet oder Übertragen von großen Datenmengen. Vielmehr eignet es sich zum Auslesen von verschiedensten Sensoren, die den LoRa-Funkstandard unterstützen (bspw. Temperatur-, Bewegungs-, Füllstandssensoren) -> Anwendungsfall „Smart City“.
Ein LoRaWAN Netzwerk haben wir aktuell mit 5 Gateways (Antennen) in Lübeck flächendeckend installiert. Mit der Errichtung eines öffentlichen WLAN sind wir bisher nicht betraut worden. Insofern kann ich nicht sagen woher die Zahlen einer Netzabdeckung von 70 % kommen und worauf diese sich beziehen.
Die Zahl von 80 EUR pro Jahr ergibt sich rechnerisch aus dem 5-Jahresbeitrag von 400 EUR, die bspw. Einzelhändler zu zahlen haben, die sie sich der Initiative SH WLAN anschließen möchten. Von einer 70 % Netzabdeckung kann allerdings hier (laut verlinkter Website) keine Rede sein.
Insofern wäre eine Anwendbarkeit für Koblenz nicht zielführend.
Weitere Erläuterungen siehe zu Frage 5.
Zu Frage 2:
Das KGRZ nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zuletzt wurde im Rahmen der kleinen Anfrage der CDU Fraktion aus dem Januar 2018 (2018/32), aber auch (AF/0029/2017) bereits Stellung genommen, welche nochmals beigefügt werden. Die Stadtverwaltung Koblenz stellt grds. keine kostenfreien Hotspots zur Verfügung. Die Verwaltung hat über das KGRZ bisher lediglich in bestimmten Benutzerkontexten WLAN zur Verfügung gestellt (siehe Stellungnahme vom 27.03.2017 (z.B. für die Ratsmitglieder, oder Besucher des Forum Confluentes gegen WLAN Ticket Ausgabe, Besprechungsräume oder in der Rhein-Mosel-Halle). Als Internet-Provider bedient sich die Verwaltung hier eines professionellen Partners (Hotsplots). Die dort genannten Bereiche wurden seitdem lediglich um festgelegte Besprechungsbereiche erweitert. Ein WLAN Netz für das Stadtgebiet Koblenz kann von Seiten des KGRZ weder betreiben noch aufgebaut werden.
Weitere Erläuterungen erfolgen zu Frage 5.
Zu Frage 3:
Das KGRZ nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Frage von Datenspeicherung und Nutzung ist äußerst komplex. Zunächst ist festzustellen, dass das KGRZ jegliche nach dem Gesetz für die Stadtverwaltung Koblenz notwendige Datenhaltung technisch umsetzt. Hierbei wird den Erfordernissen der Informationssicherheit aus Sicht der Infrastruktur und der technischen Maßnahmen Rechnung getragen. Für den Inhalt der Daten, als auch deren Nutzung ist jedoch immer die Datenerhebende Stelle verantwortlich. Diese hat die für diesen Bereich besonderen gesetzlichen Vorgaben und die allgemeinen Vorgaben des Datenschutzes zu beachten. Die Antwort ist demnach –> JA, das KGRZ kann Datenhaltung betreiben und die Auswertung solcher Daten auch technisch ermöglichen. Menge, Art und Dauer der Datenhaltung sowie Umfang der Auswertung obliegen jedoch nicht dem KGRZ.

Zu Frage 4:
Stellungnahme der evm Verkehrs GmbH, Herr Jürgen Czielinski:
Amt 61 bearbeitet derzeit die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Stadt – dort werden diese technischen Details als Anforderung der Stadt Koblenz an den ÖPNV-Betreiber (oder an den Verkehrsverbund Rhein-Mosel/VRM) beschrieben bzw. festgelegt. WLAN Bisher hat die evm Verkehrs GmbH einen Gelenkzug mit kostenlosem WLAN ausgestattet – Zugang erfolgt über die App der evm AG. Apps für ÖPNV Sowohl die evm AG als auch der VRM bieten den Fahrgästen im ÖPNV die Nutzung ihrer jeweiligen App mit Sollzeiten und Echtzeiten an. Die evm Verkehrs GmbH liefert seit mehr als einem Jahr Echtzeitdaten in beide App-Systeme sowie an die digitalen Anzeiger an den Bussteigen am Hauptbahnhof Koblenz (DFI). Während die Schienenbetreiber ebenfalls den Fahrgästen ihre Echtzeitdaten bereitstellen, sind die übrigen im Stadtgebiet Koblenz verkehrenden Busunternehmen m.W. derzeit technisch/organisatorisch nicht in der Lage, Echtzeitdaten bereit zu stellen. Das müsste aber auf den aktuellen Stand überprüft werden. Wenn der Weg zur Direktvergabe beschlossen ist, könnten wir in 2019/2020 rund 50 Busse (vorzeitig) mit WLAN ausstatten. Es ist jetzt wichtig, dass die Anforderung „WLAN in Bussen“ auch im NVP enthalten ist – d.h., dass die Politik sich dem anschließt. Amt 61 und der beratende Gutachter BPV/Dr. Zimmer schließen sich der Auffassung m.W. an. Diesen Arbeitsstand kann man m.E. jetzt aber nicht als Teil der Stellungnahme nehmen. Mit der Maßnahme könnte mit vertretbarem Investitions- und Betriebskostenaufwand eine deutliche Steigerung der Kundenzufriedenheit erreicht werden. Ggf. reicht die Attraktivitätssteigerung aus, um die laufenden WLAN-Mehrkosten durch steigende Fahrgastzahlen zu kompensieren. Ich gehe davon aus, dass es so sein wird – der Nachweis ist natürlich schwierig zu führen. Andere Verkehrsunternehmen machen mit WLAN gute Erfahrungen. Mit der KEVAG-Telekom sind wir dazu in Kontakt.
Im aktuellen Entwurf für den „Masterplan saubere Luft“ ist die Ausstattung von ausgewählten Bushaltestellen mit DFI (dynamischer Fahrgastinformation) als Maßnahme enthalten. Über eine DFI an der Bushaltestelle würde der Fahrgast auch die Echtzeitdaten erhalten/sehen können (ergänzend zu einer App). Der Rat soll den o.a. Masterplan am 30.08.18 beschließen Im Verkehrsentwicklungsplan 2030 finden sich ebenfalls Ausführungen zum Thema DFI – Beschluss zum VEP am 30.08.18 im Stadtrat
Seite 4 von 4 aus Vorlage: AW/0089/2018
Zu Frage 5:
Die Wirtschaftsförderung hat in den letzten Monaten mit verschiedenen Anbietern von WLAN-Lösungen gesprochen.
Dabei hat sich herauskristallisiert, dass die Einführung eines WLAN-Netzes nur sinnvoll ist, wenn es flächendeckend (zumindest in der Innenstadt) und von gleichbleibender Qualität (z.B. schnelle Datenübertragung bei hoher Nutzung in jeder Funkzelle) 24 Stunden/7 Tage die Woche verfügbar ist. Flächendeckend bedeutet auch ohne Funklöcher. Der Weg zu einer „Smart-City“ hin mit allen positiven Möglichkeiten der Digitalisierung für Mensch und Natur ist kostenintensiv. Die Einführung eines WLAN-Netzes wäre zumindest ein erster Schritt.
Die Wirtschaftsförderung wird zum Thema „WLAN/Digitalisierung“ im Wirtschaftsförderungsausschuss nach Abschluss der Gespräche mit den WLAN-Anbietern unterrichten und die weiteren Maßnahmen vorstellen.