Am 5.5.2014 fand eine Unterredung zum Thema Wiedereröffnung “Felsenstollen Ehrenbreitstein” unter der Leitung des Herrn Oberbürgermeisters statt.

Teilnehmer dieser Unterredung waren, neben dem Herrn Baudezernenten und dessen Amtsleiter, die damaligen Ratsmitglieder Ehrenbreitsteins, Herr Metz (GDKE) sowie der Ortsring Ehrenbreitstein. Es wurde vereinbart, Wege zu finden, den nach Vandalismus geschlossenen Felsenstollen möglichst bald für die Bevölkerung und Touristen wieder zu öffnen.

Die BIZ-Fraktion bezieht sich auf ihre Anfrage 0070/2014 im FBA IV.

Die BIZ-Ratsfraktion fragt erneut an:

 1. Wie weit sind die Pläne und Vorarbeiten der einzelnen Ämter zur Wiedereröffnung des Felsenstollens vorangekommen?

Eine Prüfung der Fachämter hat bestätigt, dass die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinlad-Pfalz ( GDKE ) Eigentümer des Felsenstollens in Ehrenbreitstein ist. Daher obliegt es nicht der Stadt Koblenz eine bautechnische Beurteilung vorzunehmen. Eine baurechtliche Prüfung ist nicht erforderlich. Sofern der Felsenstollen wieder eröffnet werden soll, kann dies nur durch die GDKE in eigener Verantwortung geschehen.

2. Kann der Felsenstollen zur Touristensaison 2015 wieder eröffnet werden?

Der Stadtverwaltung liegen keine Informationen vor, wann eine Wiedereröffnung des Felsenstollens durch die GDKE geplant ist.

3. Falls nein, wäre ein erneuter ” runder Tisch” zu dem Thema mit den gleichen Teilnehmern von damals hierzu hilfreich?

Da die Prüfung ergeben hat, dass die Verantwortung bei der GDKE liegt, sieht die Stadtverwaltung dies nicht als zielführend.