Im Beatusbad besteht hoher Sanierungs- und Umbaubedarf. In den Sommerferien 2017 soll die neue Lüftungsanlage eingebaut werden. Für die Mitarbeitenden im Beatusbad ist die räumliche Situation weiterhin unhaltbar. Dort bedarf es dringend der Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten, die von den Mitarbeitenden vor Ort genutzt werden können, zum Beispiel zum Umkleiden.

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten fürdie Mitarbeitenden?

Für die Errichtung geeigneter Personalräumlichkeiten für Aufenthalt, Dusche, WC, Umkleiden wurden Kosten in Höhe von 110.000 € veranschlagt.

2. Handelt es sich um investive oder konsumtive Kosten?

Die Mittel hierfür sind im konsumtiven Haushalt 2017 angemeldet.

3. Gibt es einen Ratsbeschluss über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel?

Die Mittelbereitstellung in Höhe von 110.000 € erfolgte mit dem Nachtragshaushalt Dieser wurde in der Sitzung vom 13.11.2015 vom Stadtrat beschlossen. Darüber hinaus erfolgte eine Übertragung dieser Mittel mit Beschluss des Rates vom 28.01.2016. Da eine Übertragung im konsumtiven Haushalt nach § 17 I S.2 GemHVO nur einmal möglich ist, werden die in 2017 benötigten Mittel neu veranschlagt. Dies ist bereits im Entwurf für den Haushalt 2017 berücksichtigt. Der Rat wird im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassungen für 2017 zustimmen.

4. Stehen in 2016 noch Mittel zur Verfügung?

Ja, diese wurde aus 2015 übertragen.

5. Wenn ja, warum wurden die Arbeiten nicht durchgeführt?

Nach einer Ortsbegehung mit dem ZGM im Frühjahr 2016 wurde die Planung noch einmal modifiziert. Da im Beatusbad noch andere Sanierungsmaßnahmen Seite 2 von 2 aus Stellungnahme AW/0167/2016 durchzuführen sind , sollte eine Gesamtkonzeption erstellt werden, in dem alle Sanierungsmaßnahmen Berücksichtigung finden, um letztlich auch notwendige Schließzeiten für die Nutzer des Bades möglichst gering gehalten werden.

Im Einzelnen sind dies folgende Maßnahmen:

– Errichtung Personalraum

– Sanierung Umkleide mit Niveauausgleich

– Erneuerung Lüftungsanlage

– Erneuerung Notbeleuchtung

Laut Bauzeitenplan ist für die einzelnen Maßnahmen folgender Zeithorizont veranschlagt:

Personalbereich = 126 Tage

Niveauausgleich = 106 Tage

Lüftungsanlage = 83 Tage

Die Maßnahmen sollten aus Sicht des ZGM parallel ausgeführt werden. Somit könnten alle 3 Maßnahmen in einem Zeitraum von 126 Tagen durchgeführt werden.

6.Wann soll mit den Arbeiten begonnen werden?

Mit den Arbeiten soll zu Beginn der Freibadesaison 2017 voraussichtlich Anfang Mai 2017 begonnen werden.

7. Müssen im Haushalt 2017 Mittel eingestellt werden, damit die Maßnahme erfolgen kann?

Ja.