Baumaßnahme vor Konzept
BIZ kritisiert Reihenfolge der Entscheidungen zum „Städtebaulichen Entwicklungskonzept Aktive Innenstadt“
Koblenz. Normalerweise erfolgt eine Beschlussfassung über eine Konzeption bevor eine Baumaßnahme durchgeführt wird. Schließlich soll die Baumaßnahme das vollziehen, was das Konzept vorgibt – normalerweise. Dem vorliegenden Konzept „Aktive Innenstadt Koblenz“ – Handlungsbedarfe für die Löhrstraße wurde von Seiten der ADD bereits zugestimmt. Die Beschlussfassung war damit nur noch aus formalen Gründen kürzlich im Rat erforderlich.

Dieser Vorgang lässt tief blicken in das Herz der rheinland-pfälzischen Förderpolitik.

In diesem Fall allerdings wurde erst gebaut und dann das Konzept an die Bedürfnisse des Fördermittelgebers angepasst. Dieser hat dem Konzept dann bereits zugestimmt, bevor die Kommune, welche die eigentliche Planungshoheit besitzt, das Konzept berät und beschließt.

Die Beschlussfassung soll nun im Nachgang aus formalen Gründen erfolgen.

Eine solche Vorgehensweise ist nicht nachvollziehbar. Die BIZ Fraktion lehnt es ab, erst zu bauen und dann im Nachgang die städtebauliche Begründung für die Baumaßnahme zu beschließen.