1. Wie ist der Sachstand der Fünf Fördergebiete?
2. Welche Maßnahmen wurden bereits beauftragt bzw. umgesetzt?
Fördergebiet Soziale Stadt Lützel (SST):
Im Fördergebiet wurde das Quartiersmanagement fortgeführt. Die Planung sowie die Abstimmung mit dem Fördergeber zum Umbau des Pfarrzentrums St. Antonius in ein Bürgerzentrum wurden erfolgreich abgeschlossen. Die Baugenehmigung und förderrechtliche Anerkennung liegen vor. Die Umsetzungsphase hat begonnen.
Fördergebiet Aktive Innenstadt:
Die Zustimmung des Fördergebers zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) wurde erteilt und die Fortschreibung des ISEK durch den Stadtrat beschlossen. Die geplanten Straßenbaumaßnahmen „Ausbau Altlöhrtor zur Fußgängerzone“ und „Ausbau der Clemensstraße zw. Casinostr. und der Neustadt“ befinden sich in Bauausführungsphase. Die Abstimmung mit dem Fördergeber zur Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs zum Erreichen einer gesamtgestalterischen Planung der Südallee ist begonnen worden.
Fördergebiet Fritsch-Kaserne (Stadtumbau):
Die notwendigen Gutachten zur Erstellung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sowie eine Wertermittlung wurden erstellt. Auf Grund völlig unterschiedlicher Beurteilungen des Grundstückwerts zwischen der BIMA und der Stadtverwaltung Koblenz wurde beschlossen, das Erstzugriffsrecht nicht auszuüben. Vielmehr soll nun eine gemeinsame Vermarktungsstrategie entwickelt werden.
Fördergebiet Soziale Stadt Neuendorf (SST):
Die Erstellung des erforderlichen ISEK ist erfolgt, durch den Fördergeber genehmigt und vom Stadtrat beschlossen worden. Die Planungen zu den Straßenbaumaßnahmen Plankenweg und Wallersheimer Weg wurden erstellt und mit dem Fördergeber abgestimmt bzw. befinden sich in Abstimmung. Die Planungen zu den Maßnahmen der Koblenzer Wohnungsbau GmbH wurden beauftragt, ein entsprechender genehmigter städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Koblenz und der Koblenzer Wohnungsbau GmbH geschlossen. Fördergebiet Rauentaler Moselbogen (Stadtumbau):
Die Erstellung des erforderlichen ISEK ist erfolgt, durch den Fördergeber genehmigt und vom Stadtrat beschlossen worden. Das erforderliche Abstimmungsverfahren nach Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) zum Hallenbadneubau zwischen Finanz- und Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz ist erfolgreich beendet. Die Koblenzer Bäder GmbH wurde gegründet, für den Erwerb des für das Hallenbad benötigten Grund und Boden wird mit der Wirtschaftsförderung Koblenz GmbH eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet (Ersparnis bei der Grunderwerbssteuer).
4. Welche weiteren Maßnahmen sind für die einzelnen Projekte in 2016 und 2017 noch geplant?
a. SST Neuendorf:
• Ausbau Plankenweg, Ausbau Wallersheimer Weg, Umgestaltung und Erschließung der Gebäude und Flächen der Koblenzer Wohnungsbau GmbH
b. STU Rauentaler Moselbogen:
• Ankauf der für den Bau des Hallenbades benötigten Fläche
5. Geht die Verwaltung davon aus, dass der in Aussicht gestellte Förderbetrag von 16 Mio. Euro eingehen wird?
Die Verwaltung geht aufgrund der derzeitigen Arbeitsstände davon aus, dass die in Aussicht gestellten Fördergelder erreicht werden können. Die Fördergelder werden je nach Arbeitsstand abgerufen, derzeit sind drei Mittalabrufe in Vorbereitung.
6. Wenn nein, mit welcher Fördersumme rechnet die Verwaltung konkret?
s. Frage 5