Das Anbringen von Solarmodulen an Brücken ist reizvoll, da es eine flächensparende Möglichkeit der Energieerzeugung verspricht. Dennoch wurde bereits 2015 die Installation einer Photovoltaik-anlage an der Pfaffendorferbrücke im Stadtrat abschlägig behandelt.
In ihrer Stellungnahme zu einem Antrag der GRÜNEN-Ratsfraktion antwortete das Brückenbauamt im Mai 2018 erneut negativ auf die Frage ob die Südseite der neuen Pfaffendorfer Brücke dement-sprechend genutzt werden kann (ST/0089/2018). Zur Begründung wurden u.a. die DIN 1076 und die Blendgefahr durch Reflexionen aufgeführt. In Bonn existiert die Kennedybrücke. Sie führt über den Rhein. An dieser Brück sind 392 Solarmodule angebracht.
Die Ratsfraktion FREIE WÄHLER fragt an:
1.: Ist der Verwaltung bekannt, dass in Bonn an der Kennedybrücke Solarmodule angebracht sind?
2.: Wenn ja, warum stellen diese Argumente in Koblenz Hinderungsgründe dar, während in Bonn auf der Kennedybrücke 392 Solarmodule Energie erzeugen?
3: Wenn nein, sieht die Stadtverwaltung sich in der Lage in Bonn abzufragen, wie es dort gelungen ist die DIN 1076 zu erfüllen und die Reflexionen zu verhindern?

 

Der Verwaltung war bekannt, dass an der Kennedybrücke in Bonn Solarmodule angebracht sind.
Zu 2/3: Nach Informationen der Stadt Bonn konnte die Anlage dort mit eigens gefertigten Haltekonstruktionen montiert werden. Diese ermöglichen zwar eine handnahe Bauwerksprüfung, jedoch nur unter erschwerten und kostenintensiven Bedingungen. Ein Band aus Fotovoltaik-Modulen hat aber Einfluss auf die Bemessung des gesamten Bauwerks, da hier neben dem Eigengewicht ein zusätzliches Windband mit einer Höhe von mehr als 2 m eingerechnet werden muss.
Die Lichtreflexionen können nicht verhindert werden. In Bonn wurde ein Testfeld aufgebaut und von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eingehend geprüft. Im Falle von Störungen der radarabtastenden Einrichtungen bzw. bei Reflexionen hätte an der Anlage nachjustiert werden müssen bzw. hätte die Anlage schlimmstenfalls demontiert werden müssen.
Die Stadt Bonn berichtete über Probleme durch Vandalismus und erhöhten Reinigungsaufwand wegen der Verschmutzung der Module durch Taubenkot.
Darüber hinaus teilte die Stadt Bonn mit, dass die Anlage nicht von ihr selbst finanziert und errichtet wurde, sondern von einem in Bonn ansässigen privaten Betreiber. Dieser hat auch das Risiko der Prüfung durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung getragen. Trotzdem ist die Stadt Bonn als Betreiber / Eigentümer der Brücke Vertragspartner der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung und somit für die Wartung und Prüfung verantwortlich. Darüber hinaus hat die Stadt Bonn der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung einen jährlichen Beitrag zu zahlen, da mit der Solaranlage auf dem Grundstück des Bundes Einnahmen generiert werden.
Des Weiteren mussten in Bonn keine Denkmalschutzbelange im Hinblick auf den Weiterbestand des Welterbes Oberes Mittelrheintal beachtet werden. Hier gab es von der Oberen Denkmalpflegebehörde (GDKE) klare Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung der neuen Pfaffendorfer Brücke. Sie sollte sich möglichst eng am heutigen Bestand orientieren, ohne dass es zu Beeinträchtigungen der Sichtbeziehung von der Stadt zur Festung Ehrenbreitstein kommt.
Die schwarzen Module wären nach Auffassung der Verwaltung optisch das absolut dominierende Element an der Brücke und würden die Gestaltung des Bauwerks in den Hintergrund treten lassen.
Der Stromertrag in Bonn dürfte nach Einschätzung der Verwaltung bei 392 vorhandenen Modulen grob gerechnet bei etwa 100.000 kWh pro Jahr liegen. Die neue Pfaffendorfer Brücke ist rund 100 m kürzer als die Kennedybrücke. Der Stromertrag würde sich damit bei vergleichbaren Modulen auf 75.000 kWh/a reduzieren.