1. Welcher Betrag wurde 2015 für das Projekt Großfestung ausgeben?

Stand 05.11.2015 wurden für das Projekt 0 € ausgegeben.

  1. Wie hoch ist der ausgezahlte Zuschuss ?

Aus o. g. Frage und Antwort folgt, dass kein Zuschuss ausgezahlt wurde

  1. Wer hat die Mittel freigegeben? Die Mittelfreigabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses.

Es wurde noch kein Auftrag erteilt.

  1. Geht die Verwaltung davon aus, dass für dieses Projekt eine Förderung von 2,4 Millionen Euro realistisch ist?

Ja, da das Projekt „Großfestung Koblenz“ innerhalb der Förderkulisse „Nationale Projekte des Städtebaus 2015“ besonderes Ansehen genießt und daher als „Premiumprojekt“ eingestuft wurde.

  1. Gibt es Alternativplanungen für den Fall, dass bis Förderende 2018 die Maßnahme nicht beendet wird?

Die Förderperiode dauert bis 2019, so dass eine Beendigung der Maßnahmen möglich ist.

  1. Wie hoch schätzt die Verwaltung die jährlichen Folgekosten ab 2019 ein?

Es wird aus Erfahrungen in der Vergangenheit mit ca. 2-3% der Investitionskosten als Unterhaltungskosten kalkuliert. Somit ist rechnerisch von einer Summe von ca. 50.000€ auszugehen; die Kosten betragen nach Erfahrungen des EB 67 30.000€ bis 40.000€. Diese Kosten schließen Unterhaltungskosten für bestehende Objekte, die im Rahmen des Projektes „Großfestung Koblenz“ erneuert werden, ein. Die Unterhaltungskosten werden ferner im Rahmen des durchzuführenden Wettbewerbes „Großfestung Koblenz“, aus dem sich die Detailplanungen für umzusetzende Maßnahmen ergeben, thematisiert.

  1. Zählen diese Folgekosten zu den freiwilligen Leistungen?

Es befinden sich hierunter freiwillige und pflichtige Aufgaben (z. B. Verkehrssicherung)

8. Wie viele Personalstunden (monatlich) sind zur Erhaltung der mit diesem Projekt neu zu erstellenden bzw. zu sanierenden Wege notwendig?

Da sich die konkreten umzusetzenden Maßnahmen und der resultierende Personalaufwand aus dem durchzuführenden Wettbewerb ergeben, kann eine Schätzung der Stunden im Moment noch nicht erfolgen. Sie sind durch den o. g. Kostenrahmen erfasst.