Sowohl Logistikunternehmen als auch Handwerksbetriebe müssen ihre Kunden vor Ort erreichen. Die Stadtverwaltung Koblenz hatte von jeher Ausnahmegenehmigungen für Werkstattwagen ausgestellt, damit diese unbürokratisch vor den Häusern der Auftraggeber parken konnten. Nach einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses werden diese Ausnahmegenehmigungen nun nur noch wesentlich restriktiver als früher erteilt. Ohne konkreten Nachweis der Eilbedürftigkeit einer Handwerkerleistung gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Unter anderem erhalten Malerfirmen überhaupt keine Ausnahmegenehmigung mehr, ebenso wie Handwerker, die z.B. nach einem Wasserschaden zur Schadensbehebung beauftragt wurden – dies deshalb, weil die Auftragserteilung erst nach dem Schadenfall erfolgt. Die Folge ist, dass diese Handwerksbetriebe nunmehr unter dieser neuen Verwaltungspraxis erhebliche Probleme haben, ihre Arbeit zügig verrichten zu können. Wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, müssen die Handwerksbetriebe nun – überspritzt gesagt – so lange im Kreis fahren, bis in der Nähe des betreffenden Anwesens ein Parkplatz frei wird, müssen ein Ticket am Automaten ziehen und regelmäßig ein neues ziehen oder das Fahrzeug gar umparken. Dies führt bei Auftraggebern und Handwerkern zu Frustration und dies schadet letztendlich auch dem Standort Koblenz. Statt Bürokratische Hürden aufzubauen wäre es angebracht, hier die Handwerksbetriebe zu unterstützen und Lösungen zu finden, wie den Handwerksbetrieben (und den Auftraggebern) geholfen werden kann. Die Fraktion FREIE WÄHLER stellte schon im vergangenen Jahr einen entsprechenden Antrag, um die Parksituation zu verbessern. Auf die erneute Anfrage antwortete die Verwaltung, dass die Sach- und Rechtslage nochmal intensiv geprüft wurde. Es wird von allen Beteiligten angestrebt, ein zufriedenstellendes und praxisorientiertes Ergebnis zu finden. Die Verwaltung hat angekündigt, im Fachbereichsausschuss IV am 17.05.2019 über Lösungsansätze zu berichten.