AT/0097/2014
Stellungnahme/Antwort der Verwaltung:
An der Einmündung -Schumacher-Brücke/Koblenzer Straße gilt für den Fahrzeugverkehr von der Kurt-Schumacher-Brücke kommend ein Rechtsfahrgebot. Die Einmündung weist eine hohe Verkehrsbelastung aus. Würde der Linkseinbieger von der Kurt-Schumacher-Brücke zugelassen werden, erhöhen sich die Wartezeiten für die wartepflichtigen Fahrzeugströme und die Verkehrsqualität würde weiter reduziert. Durch riskante Fahrmanöver steigt die Unfallgefahr. Die Kurt-Schumacher-Brücke verbindet die beiden Bundesstraßen B416 und B49 miteinander. Der Fahrzeugverkehr soll hierbei über die leistungsfähige, weitgehend anbaufreie Bundesstraße 49 (Schlachthofstraße und Moselufer) erfolgen. Durch die Nutzung der Bundesstraße soll die Koblenzer Straße/Moselweißer Straße mit ihrer hohen Wohnnutzung entlastet bleiben. Bei einer Verkehrszunahme im Zuge der Moselweißer Straße Richtung Innenstadt wird mit folgenden negativen Auswirkungen gerechnet:
Schadstoffzunahme (Lärm und Abgase) bei der Wohnbebauung
Verringerung der Aufenthaltqualität
Erhöhung der Reisezeiten für den ÖPNV (Bevorrechtigung an den Lichtsignalanlagen ist auf eine geringer Fahrzeugmenge ausgelegt)
Erhöhung der Zufahrt Saarkreisel (Schlachthofstraße unterquert den Kreisel durchTrog) und somit eine höhere Belegung der Kreisbahn – weiterer Rückstau bei anderen Zufahrten)
Wir weisen darauf hin, dass die Aufgaben zur Ausführung der StVO als staatliche Auftragsangelegenheit nicht den Beschlüssen politischer Gremien unterliegen.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die bestehende Regelung des Rechtsfahrgebotes für den Fahrzeugverkehr aus Richtung Kurt-Schumacher-Brücke beibehalten.