Ob die Versetzung von Prof. Dr. Hofmann-Göttig in den einstweiligen Ruhestand wirklich rechtmäßig war, wie die Staatskanzlei meint, bleibt abzuwarten. Denn nicht alles was formal rechtmäßig ist, ist auch materiell rechtmäßig. Bei genauer Betrachtung dieses Vorgangs kommen einem bzgl. der Sinnhaftigkeit dieser Ruhestandsversetzung nämlich Zweifel auf. Tatbestandliche Voraussetzung der Versetzung politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand ist es, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beamten und dem Verfassungsorgan, dem er zugeordnet ist, nachhaltig gestört erscheint und dass deswegen die fortdauernde Eignung des Beamten für sein spezielles Amt ernst zu nehmenden Zweifeln ausgesetzt ist. Der Ministerpräsident Kurt Beck musste demnach solche Zweifel gehegt haben, sonst lägen die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vor. In den einstweiligen Ruhestand versetze Beamte müssen aber einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherren ein Amt verliehen werden soll. Der einstweilige Ruhestand endet dann bei der erneuten Berufung, andernfalls mit Erreichen der Altersgrenze. Als Ministerpräsident Kurt Beck den Staatssekretär Prof. Dr. Hofmann-Göttig in den einstweiligen Ruhestand versetzte, wussten beide, dass eine erneute Berufung in der verbleibenden Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze von Prof. Dr. Hofmann-Göttig vollkommen ausgeschlossen ist, weil Prof. Dr. Hofmann-Göttig längst zum Oberbürgermeister von Koblenz gewählt wurde und seine Amtszeit unmittelbar mit der Pension enden würde. Welchen Sinn machte dann also diese Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, wenn allen Beteiligten klar war, dass die erneute Berufung eigentlich nicht mehr erfolgen kann? Wieso wurde überhaupt noch das Mittel der Versetzung in den Einstweiligen Ruhestand gewählt, wenn doch klar war, dass Staatssekretär Prof. Dr. Hofmann-Göttig und sein Ministerpräsident Kurt Beck aufgrund der gewonnen OB-Wahl sowieso getrennte Wege gehen werden? Wenn aber das Hauptziel der einstweiligen Ruhestandsversetzung, nämlich das schnelle Entfernen des politischen Beamten aus dem Amt, sowieso unmittelbar eingetreten wäre, welchen Nutzen hatte diese einstweiligen Ruhestand dann noch für das Land? Der Koblenzer Stadtrat hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das unter anderem diese Frage klären soll.
Stephan Wefelscheid
Landesvorsitzender FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz
Stellv. Fraktionsvorsitzender BIZ Fraktion im Stadtrat Koblenz