FREIE WÄHLER fordern von Stadtverwaltung klare Kante gegen Klima-Chaoten – Landespolitiker Stephan Wefelscheid fordert Präventivhaft für Klima-Kleber

KOBLENZ. Spötter meinen immer, wenn es ein Trend nach Koblenz schafft, dann ist dieser bald vorbei. „Für das Festkleben auf Hauptverkehrsstraßen und damit Ursache für Stau, Umwege und jede Menge zusätzliches CO² möge diese Prophezeiung hoffentlich eintreten,“ kommentiert der ordnungspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Ratsfraktion die Aktionen von Freitag, 14. Juli 2023, die bundesweit und nun erstmals auch in Koblenz stattgefunden haben.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FREIE WÄHLER-Ratsfraktion, Christian Altmaier, will von der Stadtspitze nunmehr auch wissen, ob die Rechnung zum Reinigungen der Klebeaktion an die Verursacher gestellt ist und ob die Stadt entsprechend Anzeige erstatten wird. „Es kann nicht sein, dass so wohlstandsverwahrloste Gören den Verkehr lahmlegen und dann ungestraft davonkommen. Im Berufsverkehr wollen Leute zu ihrer Arbeitsstelle, haben wichtige Arzttermine und da ist so eine Aktion ein Schlag ins Gesicht der hart arbeitenden Bevölkerung, die nicht von ihren Eltern alimentiert werden.“

Der Koblenzer Landtagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion Stephan Wefelscheid ergänzt: „Es reicht! Die heutigen Klima-Kleber Störaktionen in 26 Städten, darunter auch Koblenz, zeigen mir deutlich, wie richtig und wichtig es ist, die Bevölkerung vor diesen Chaoten zu schützen. Es kann doch nicht sein, dass diese Leute mit ihren blödsinnigen Klebeaktionen den Berufsverkehr lahmlegen und die Menschen dadurch zu spät zu ihren Terminen oder der Arbeit kommen. Dies verursacht nur Frust und hilft dem Klima Null,Null. Durch die laufenden Motoren der im Stau stehenden PKW wird das Klima im Gegenteil noch belastet.“

Wefelscheid hatte das Thema bereits mehrfach in den Rechtsausschuss des Landtags eingebracht. Bereits im Januar forderte er unter Verweis auf die Rechtslage in Bayern eine deutliche Anhebung der Höchstdauer der Präventivhaft, um auf die Gefahrenlagen der heutigen Zeit sachgerecht reagieren zu können. Die Polizeigesetze sehen bundesweit die Möglichkeit des Präventivgewahrsams zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer Straftat vor. Doch gehen hier die Bundesländer höchst unterschiedlich gegen die Klimaaktivisten vor. Ein Harmonisierungserfordernis der Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Höchstdauer der Präventivhaft (von zwei Tagen in Berlin bis zu zwei Monaten in Bayern), sieht die Landesregierung, anders als die Bundesinnenministerin Faeser ausweislich der Presseberichterstattung zur Innenministerkonferenz, hier aber nicht. Die nach § 17 Abs. 2 POG höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung von nicht mehr als sieben Tagen werde für Rheinland-Pfalz als ausreichend erachtet, Gespräche hierzu würden aktuell nicht geführt werden, so die Landesregierung in der Ausschusssitzung Anfang des Jahres.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte jüngst erneut über das bayerische Polizeiaufgabengesetz entschieden und es abermals für verfassungskonform erachtet. Insbesondere die Vorschriften zum Präventivgewahrsam verstießen nicht gegen das Freiheitsgrundrecht. Wefelscheid sieht sich dadurch in seiner Forderung bestätigt: Nachdem nun klar ist, dass die bayerische Regelung der 2-monatigen Präventivhaft verfassungskonform ist, also keine rechtlichen Bedenken bestehen, sollte Innenminister Ebling endlich handeln und dem Landtag eine Verschärfung des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes vorschlagen. Eine Orientierung am bayrischen Modell hinsichtlich Dauer und Verlängerungsmöglichkeit halte ich für absolut geboten und erforderlich. Den Klima-Klebern müssen klar Grenzen gezeigt werden. Dies bedeutet für mich auch, solche sog. Aktivisten in möglichst lange Präventivhaft zu nehmen, wenn die Polizei von geplanten Aktionen Kenntnis erlangt. Dann können diese Chaoten in der Haftzeit einmal in sich gehen und überlegen, ob das wirklich so eine tolle Idee ist, sich auf Straßen und sonst wo festzukleben.“