1. Warum wurden die Planungen für die Errichtung des viergruppigen Erweiterungsbaus neben dem Bestandsgebäude nicht bereits 2015 fertig gestellt? Vielmehr wurden knapp 100.000 Euro nach 2016 übertragen.

Die Beratung und Beschlussfassung über die Planungen zur Neuerrichtung einer Kindertagesstätte mit 4 Gruppen in der Großsiedlung Neuendorf erfolgte am 05.11.2015 in der Arbeitsgruppe Kindertagesstätten sowie am 12.11.2015 im Jugendhilfeausschuss. Aufgrund dieser Beschlüsse wurde am 13.11.2015 eine außerplanmäßige Auszahlung für Planungsleistungen in Höhe von 100.000 € beantragt und durch den Stadtrat bewilligt. Die Mittelbereitstellung erfolgte unter dem Gesichtspunkt, einen Beginn der Planungen bereits im Haushaltsjahr 2015 zu ermöglichen. Bei einer regulären Veranschlagung im Nachtrag 2015 hätte dessen Rechtskraft abgewartet werden müssen, welche am 24.12.2015 erfolgte. Eine Veranschlagung der Mittel im Haushalt 2016 hätte einen noch späteren Beginn zur Konsequenz, da dessen Rechtskraft (31.03.2016) hätte ebenfalls hätte abgewartet werden müssen. Somit war zum damaligen Zeitpunkt eine außerplanmäßige Bewilligung der schnellste Weg zur Mittelbereitstellung, um mit den dringend erforderlichen Planungen kurzfristig zu beginnen und damit die Grundlage für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung in einer Kindertagesstätte zu legen.

  1. Auf Seite 35 des investiven Finanzzwischenberichts Haushalt 2016 schreibt die Verwaltung, dass ein Zuschussantrag „bereits mit Bescheid vom 07.03.2016bewilligt“ wurde. Auf Seite 36 steht, dass „überwiegend noch keine Förderbescheide“ vorliegen, sodass grundsätzlich kein Maßnahmenbeginn der viergruppigen Erweiterung erfolgen darf, da die Finanzierung noch nicht gesichert ist.
    1. a) Welche Förderbescheide liegen noch nicht vor?

    Die Investitionsmaßnahme umfasst die Errichtung einer viergruppigen Einrichtung, die hinsichtlich der Fördermöglichkeiten differenziert zu betrachten ist:

    – Im Rahmen des U 3-Ausbaus ist über das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ eine Förderung der Bau- und Ausstattungskosten von zwei Gruppen möglich. Für die Förderung dieser beiden neu hinzukommenden Gruppen wurde am 07.03.2016 der Bewilligungsbescheid vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erteilt.

    – Zwei Gruppen werden als Ersatzmaßnahme umgesetzt: bisher waren zwei Kita-Gruppen in Räumlichkeiten der Wohnbau am Pfarrer-Friesenhahn-Platzuntergebracht. Aufgrund der Entwicklung im Rahmen des Programms „Soziale Stadt Neuendorf“ und der damit verbundenen räumlichen Veränderungen wurde der Auszug der beiden Kita-Gruppen notwendig. Für den Teil der Investitionsmaßnahme „Kita-Neubau Neuendorf“, der sich auf diese beiden Gruppen bezieht, wurde die Aufnahme der Einzelmaßnahme (Erweiterung um zwei Gruppen als Ersatz für die Räumlichkeiten Pfarrer-Friesenhahn-Platz) in das Förderprogramm „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“, Fördergebiet Koblenz-Neuendorf, beantragt. Über den Antrag konnte von Seiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bisher nicht entschieden werden, da noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

    1. b) Wann wurden diese Förderungen beantragt?

    Die Förderung der beiden neuen Gruppen über das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ wurde am 15.10.2015 beantragt. Die Aufnahme der Ersatzmaßnahme in das Förderprogramm „Soziale Stadt -Investitionen im Quartier“ wurde mit Schreiben vom 28.10.2015 beantragt.