Die Gestaltungsrichtlinie sorgt in der Praxis für erste Ärgernisse
Die Gestaltungsrichtlinie wurde nach jahrelangen kontroversen Diskussionen in Ausschüssen und einem Arbeitskreis am 14.12.2012 im Stadtrat beschlossen.
Bei der Außenmöblierung in der Gastronomie verfolgt die Richtlinie vor allem das Ziel, dass zu billig und zu grell wirkende Elemente im Interesse eines guten Auftritts unserer Stadt vermieden werden sollen.
Die Zustimmung der Skeptiker – wozu auch die BIZ gehört – konnte nur dadurch erreicht werden, dass in der Praxis eine Kooperation aller Akteure zugunsten einer attraktiven Innenstadt ausdrücklich als Maßstab des Handelns unterstellt wurde. Dabei ging man davon aus, dass zunächst die Unternehmer – hier die Gastwirte – selbst am besten wissen, was ihre Kunden wünschen und in welcher Atmosphäre diese sich wohl fühlen. Sollten trotzdem noch auseinander gehende Auffassungen zwischen Unternehmer und Ordnungsamt z. B. über die Möblierung bestehen, so wollte man zunächst durch Gespräche und Überzeugung das gewünschte gemeinsame Ziel erreichen.
„Eine behördliche Vorschrift darüber, was “Guter Geschmack“ ist – also eine Geschmackzensur – war nicht beabsichtigt und hätte auch nie unsere Zustimmung erhalten!“ betont BIZ Stadtratsmitglied Edgar Kühlenthal.
Doch nun das: Ein Gastronomieinhaber musste vor Gericht ziehen, weil man ihm ein empfindliches Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro und die Entfernung von sog. „Loungemöbeln“ aufbürdete. Der Gastronom hatte mit der Stellung seines Antrags vor Gericht Erfolg, die Möbel nicht bis zum 1. Juni entfernen zu müssen. Der Vorgang wirft Fragen auf, wie man seitens des Ordnungsamtes zukünftig die Vorgaben der Gestaltungsrichtlinie -die keine Satzung ist- anwenden wird.
Wünschenswert wäre ein Dialog zwischen Gastronomie und Ordnungsamt im Sinne der Richtlinie, damit ein moderater Weg für alle Seiten gefunden wird. Die BIZ wird deshalb in der Ratssitzung am 5. Juli 2013 eine Anfrage zu dem Thema stellen.