Die BIZ-Fraktion hat eine Anfrage nach der Geschäftsordnung gestellt. Das sind die Antworten der Verwaltung:

Bleibt der Fußgängerüberweg erhalten?

Der Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Lindenstraße wird entsprechend der angehangenen Planung zur Vorlage Nr.: BV/0635/2014 verbessert. Die Anordnung für den Fußgängerüberweg bleibt bestehen.

Werden die Beleuchtungsanlagen der Beschilderungen und Markierungen verbessert?

Die geringfügige Verlagerung des FGÜ in der Lindenstraße erfordert eine Neuplanung. Hierbei ist eine Optimierung der Beleuchtung und der Beschilderung geplant. Die Bordanlage auf beiden Gehwegseiten wird barrierefrei abgesenkt. Der FGÜ in der Gutenbergstraße wird regelkonform ertüchtigt. Dies betrifft die Beschilderung, die Markierung, die Beleuchtung und die Sichtverbesserung durch Verzicht auf einen Parkplatz.

Werden die Bordsteine abgesenkt?

Die barrierefreie Ausbildung eines FGÜ ist in der Richtlinie vorgeschrieben. Daher werden an beiden FGÜ die Bordsteine abgesenkt.

Wann wird eine Überarbeitung der Vorlage unterbreitet?

Eine Überarbeitung der Vorlage ist bei der eindeutigen Ablehnung nicht geplant. Über die Maßnahmen an den FGÜ Gutenbergstraße und Lindenstraße wird im FBA IV am 23.06.2015 unterrichtet.