Die Verwaltung wird aufgefordert, für das anstehende Planrechtsverfahren gem. § 18 Allge-meines Eisenbahngesetz (AEG) eine Eingabe vorzubereiten und sodann in das kommende Planrechtsverfahren einzuführen die zum Inhalt hat, dass die von der Deutschen Bahn im Stadtgebiet geplanten Schallschutzwände derart zu begrünen sind, dass diese Schallschutz-wände nicht nur zur Lärmreduktion sondern auch zur Reduktion der durch den Betrieb der Deutschen Bahn entstehenden Feinstaub- und Stickoxidbelastung beitragen.

Begründung:
Im Rahmen der Sitzung des Fachbereichsausschuss IV am 29.01.2019 wurde von der Deutschen Bahn im Zuge der geplanten Lärmschutzmaßnahmen im Mittelrhein, die konkrete Planung der Lärmschutzwände in Koblenz vorgestellt. Seitens der Deutschen Bahn ist gemäß Präsentationsun-terlagen und gemäß Rückfrage der FREIEN WÄHLER lediglich der Bau von Aluelementen mit schalabsorbierender Oberfläche geplant.
FREIE WÄHLER haben bereits in einer Anfrage vom 29.10.2018 an die Stadtverwaltung in Erfah-rung gebracht, dass der Anteil des Feinstaubs innerhalb des Stadtgebietes Koblenz, der auf den Schienenverkehr zurückzuführen ist, mit 23,7% und 18 Tonnen insgesamt nahezu ein Viertel des Gesamtanteils ausmacht. Neben der Emission von Feinstaub ist die Deutsche Bahn durch den Ein-satz von Dieselloks auch ein Emittent von Stickoxiden.
Angesichts der Debatte zum Thema Feinstaub- und Stickoxidbelastung durch PKWs sollte seitens der Stadt jeder Emittent von Feinstaub und Stickoxiden in die Pflicht genommen wer-den, bevor es auch in Koblenz für unsere Bürger zu Fahrverboten kommt.
Die nachweisliche Wirkung von Bepflanzung als Luftfilter sollte im Zuge der Lärmsanierung in Betracht gezogen werden, denn die Anwohner leiden nicht nur unter Lärm, sondern auch unter der gesundheitsschädlichen Auswirkung von einer konstanten und konzentrieren Feinstaub- und Stickoxidbelastung. Eine Möglichkeit sowohl der Lärmbelastung als auch der Feinstaub- und Stickoxid-belastung entgegenzuwirken, ist der Bau von begrünten Schallschutzwänden. Auf konkrete Rück-frage der FREIEN WÄHLER wurde seitens der Deutschen Bahn informiert, dass begrünte Schall-schutzwände im Stadtgebiet Koblenz nicht vorgesehen sind. Wir sehen die Deutsche Bahn als einen der größten Feinstaub- und Stickoxidemittenten hier in der Pflicht zu handeln.

Antwort der Verwaltung:
Die Frage der möglichen Begrünung von Schallschutzwänden wurde im Rahmen der der gemeinsa-men Sitzung des Fachbereichsausschusses IV und des Umweltausschusses am 29.01.2019 bereits an die zuständige Deutsche Bahn AG gestellt. Seitens der Deutschen Bahn wurde hierzu mitgeteilt, dass eine Begrünung von Schallschutzwänden aus Sicherheitsgründen nicht zulässig ist. Insoweit wurde der Inhalt des Antrags bereits von der zuständigen Stelle abgelehnt. Die Stadt kann zwar erneut die Anregung während des noch erfolgenden Planfeststellungsverfahrens geltend machen, allerdings hat sie keine Möglichkeit der verbindlichen Einflussnahme.
Beschlussempfehlung:
Der Stadtrat beschließt, dass die Verwaltung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zur Aufstellung von Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecken in Koblenz die Anregung geltend macht, dass die Lärmschutzwände zur Reduzierung von Feinstaub- und Stickoxidbelastung mit einer geeigneten Begrünung zu versehen sind.