Anfrage der FREIEN WÄHLER im Koblenzer Stadtrat

  1. Gibt es Messungen des Feinstaubs im Bereich der Schienenverkehrswege in Koblenz? Wenn ja, liegen die Ergebnisse solcher Messungen vor?
    Der Feinstaub im Bereich der Schienenverkehrswege wird nicht gesondert gemessen. Die durch die Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 über die Luftqualität und saubere Luft für Europa festgelegten Immissionsgrenzwerte für Feinstaub (PM 10) wurden in der Vergangenheit und werden auch aktuell in Koblenz nicht überschritten. Das gilt für die Gesamtimmissionen, in denen auch die Immissionsanteile der Feinstaubquelle Bahnverkehr mit enthalten sind. Für die Messung der Luftschadstoffe in Koblenz (Immissionswerte) ist das Landesamt für Umwelt (LfU) in Mainz zuständig. Die Luftschadstoffmesswerte und die Erläuterungen zu den einzelnen Schadstoffen und deren Grenzwerten findet man unter www.luft-rlp.de.
    Nach Mitteilung des Landesamtes für Umwelt beträgt der Teil der Feinstaubemissionen durch die Bahn 18 Tonnen pro Jahr bezogen auf das Stadtgebiet Koblenz und das Bezugsjahr 2013 (Quelle: Zuarbeit LfU zum aktuellen Luftreinhalteplan). Die Gesamtemission liegt bei 76 Tonnen pro Jahr, somit beträgt der Anteil des Schienenfeinstaubs 23,7 %. Zum Vergleich: der Anteil der Feinstaubemissionen durch den Straßenverkehr beträgt 54 %.
  2. Sind regelmäßige Messungen des Feinstaubs im Bereich der Schienenverkehrswege in Koblenz geplant?
    Aufgrund der Tatsache, dass die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub in der Stadt nicht überschritten werden, besteht auch keine Veranlassung, Emissionsmessungen im Bereich der Schienenverkehrswege im Stadtgebiet durchzuführen.
  3. Welche Erkenntnisse und Informationen hat die Stadt Koblenz zur Feinstaubbelastung durch den Schienenverkehr?
    Es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen.
  4. Werden die gesetzlichen Grenzwerte zur Feinstaubemmission seitens der Deutschen Bahn eingehalten?
    Aufgrund der Tatsache, dass das Eisenbahnbundesamt (EBA) als Aufsichtsbehörde der Bahn auch
    für die Umweltaufsicht zuständig ist, leitet die Verwaltung die Fragestellungen der Ratsfraktion an das EBA weiter. Sobald von dort geantwortet wird, informiert die Verwaltung die Ratsfraktionen.
  5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Koblenz um die Feinstaubbelastung durch den Schienenverkehr zu reduzieren?
    Da die gesetzlichen Immissionsgrenzwerte für Feinstaub in Koblenz eingehalten werden, besteht keine Veranlassung, Maßnahmen gegen Feinstaubemissionen der Bahn zu ergreifen.