Stadtchef: Keine Rechtsgrundlage für Auszeit
Der Bauantrag samt (Kleinlaster füllender) Unterlagen wurde der Verwaltung übergeben, das Baugenehmigungsverfahren in Sachen Zentralplatz läuft. Und es wird auch nicht wegen der EUBeschwerde der Bürgerinitiative Zentralplatz ausgesetzt trotz eines entsprechenden Antrags der Bürgerinitiative „Zukunft für Koblenz“ (BIZ). Am Ende der Diskussionen zu diesem Punkt nahm Fraktionschef Dr. Michael Gross den Antrag zurück, eine Abstimmung gab es nicht mehr. Er betonte, dass es seiner Fraktion darum gegangen sei, die Stadt vor einem Schaden zu bewahren.
So umfänglich der Antrag der BIZ juristisch begründet war, so detailliert fiel auch die Stellungnahme von Oberbürgermeister Dr. Eberhard SchulteWissermann (SPD) aus. Noch einmal wurde der Hintergrund der EUBeschwerde beleuchtet (die RZ berichtete ausführlich). Der Kern der Aussage des OB aber war ein einfacher: Er machte in seiner Stellungnahme deutlich, dass das Ansinnen der BIZ rechtlich gar nicht machbar ist. Bei dem Genehmigungsverfahren handele es sich um eine staatliche Auftragsangelegenheit, bei der dem Rat keinerlei Entscheidungsbefugnis zustehe. Ein Beschluss, das Verfahren auszusetzen, sei ohne Rechtsgrundlage nicht zulässig. Denn: Grundsätzlich hat ein Antragsteller einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag auch entschieden wird. „Die genannten Gründe“, erklärte SchulteWissermann, „verdeutlichen, dass es keinen Anlass und auch keine rechtliche Grundlage für eine Aussetzung gibt.“

(Artikel Rhein-Zeitung, Lokalteil Koblenz, Ausgabe Di 22.12.2009)