Bereits aus dem Haushalt 2017 wurden 448.010 Euro für laufende Verträge (Schlussrechnung) so-wie den Neubau eines Bolzplatzes (etwa 160.000 Euro) nach 2018 übertragen. Jetzt werden davon knapp 300.000 Euro nach 2019 übertragen.

1. Welcher Bolzplatz soll neu gebaut werden?
2. Wann wurde die Planung erstellt?
3. Ist die Ausschreibung bereits erfolgt?
4. Wurde der Jugendhilfeausschuss einbezogen?
5. Warum erfolgt die Finanzierung des Bolzplatzes aus diesem Titel? Gibt es staatliche Zu-schüsse?

Antwort:
Zu Pkt. 1
Die für das Spielfeld vorgesehene Fläche liegt an der Weinbergstr. 6, gegenüber der Regenbogengrundschule sowie neben der teilweise neu errichteten Europabrücke in der Gemarkung Koblenz, flur 9, Flurstück 12/6. Während der Baumaßnahme „Neubau der Vorlandbrücke in Koblenz-Lützel“ wurden Teile der angrenzenden Flächen als Lagerstätten genutzt, die nun wieder hergestellt werden sollen. Auf der Fläche war vorher ein Bolzplatz vorhanden, den es wieder herzustellen gilt. Seine ursprüngliche Lage und Form kann der Platz zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekommen, da der Mosel zugewandte Teil des Grundstückes für die Außenstelle des WSA Bingen als Ausweichstelle wegen des Neubaus Pfaffendorfer Brücke benötigt wird.
Zu Pkt. 2
Mit den Planungen durch den Eigenbetrieb Grünflächen- und Bestattungswesen wurde Mitte des Jahres 2018 begonnen.
Zu Pkt. 3
Nach Fertigstellung der Planung und in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern, wurde die Ausschreibung im Dezember 2018 (Submission 11.12.2018) auf den Markt gebracht.
Der Ausschuss für allgemeine Bau- und Liegenschaftsverwaltung (ABL) hat in der Sitzung vom 15.01.2019 der Auftragsvergabe zugestimmt.
Hierzu wurde der Auftrag in Höhe von 127.683,35 € an die Firma Heus Betonwerke GmbH vergeben.
Zu Pkt. 4
Der Jugendhilfeausschuss brauchte bei der Planung zur Wiederherstellung nicht mitbeteiligt werden, da es sich bei dieser Maßnahme um eine Flächenwiederherstellung handelt, die den aktuellen Gegebenheiten vor Ort angepasst wird. Das Jugendamt war involviert.
Zu Pkt. 5
Die Finanzierung erfolgt zu Lasten des Verursachers, in diesem Fall das Brückenbauamt, welches die notwendigen Mittel aus dem Bautitel der Vorlandbrücke zur Verfügung stellt. Staatliche Zuschüsse gibt es keine.