(biz) Der Schlag sitzt tief: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt Hans-Josef Graefen recht. Der Landesjustizminister von Rheinland-Pfalz Heinz-Georg Bamberger hat unrechtmäßig Ralf Bartz zum Präsidenten des OLG Koblenz ernannt. Nun muss die Stelle neu ausgeschrieben werden.

Brisant und interessant an der Geschichte ist, dass Graefen zunächst zweimal an Verwaltungsgerichten hier in Koblenz scheiterte. Diese sahen kein Problem in der Vergabepraxis des Justizministers. Erst das Bundesverwaltungsgericht verhalf Graefen zum Sieg. Dieser zeigt sich zufrieden und äußert, dass „Dienstherr und Gericht hierdurch angehalten werden, bei der Besetzung von Stellen nach Recht und Gesetz zu verfahren; und sie laufen Gefahr, dass Verstöße hiergegen auch geahndet und korrigiert werden. Dem war man sich in die jüngste Vergangenheit hinein nicht immer bewusst“ (Rhein-Zeitung, Ausgabe Koblenz vom 5. November 2010). Dieses Zitat Graefens lässt einen bezüglich der Urteile der Verwaltungsgerichte in Koblenz aufhorchen. Ist die implizite Kritik gerechtfertigt? Musste man erst auf die Ebene des Bundes wechseln, damit nach Recht und Gesetz gehandelt wird? Hätten die Verwaltungsgerichte nicht selbst erkennen müssen, dass Bamberger die Rechtsweggarantie verletzt und unrechtmäßig Herrn Bartz ins Amt gehoben hat?

Der Fall Graefen wirft Schatten auf die Glaubwürdigkeit der Unabhängigkeit der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichte. Ganz im Sinne der roten Landesregierung dürfte auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz des vergangenen Jahres zur Nichtöffentlichkeit der Zentralplatzverträge gewesen sein, in welchem die Gerichte rein formal entschieden haben und sich nur mit der Zulässigkeit beschäftigt hatten. Diese waren der Auffassung, dass die von der ehemaligen Dr.Gross/Henchel Fraktion erhobene Klage grundsätzlich mit Ende der Wahlzeit des Rates unzulässig wird. Die Begründung hierfür lautete, dass eine Fraktion keine Mitwirkungsrechte nach Ablauf der Wahlzeit mehr habe und damit nicht mehr die Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Ratsarbeit verlangen könne. Der Kern des Problems, nämlich die Frage, ob die Zentralplatzverträge Einfluss auf die mittel- und langfristige Planung der Stadt Koblenz haben, wurde nicht geprüft. Der Gang nach Leipzig wurde erst gar nicht zugelassen. Es bleibt nur zu hoffen, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse das Normenkontrollverfahren vor dem OVG Koblenz über den Bebauungsplan Zentralplatz und angrenzende Bereiche nach Recht und Gesetz geführt wird.