Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt mit der TAXI Koblenz e.G. in Kontakt zu treten und darüber zu verhandeln, zu welchen Tarifen Senioren zu Impfterminen gefahren werden könnten.
Begründung:
In der aktuellen Lage sind auch die Aufträge für Taxi-Unternehmen eingebrochen. Senioren haben es nicht leicht zu ihren Impfterminen zu kommen und sollten ggf. nach der Impfung selbst auch kein Auto lenken. Daher sollte die Stadt Koblenz mit der TAXI Koblenz e.G. eine Vereinbarung treffen, zu welchen Konditio-nen Fahrten zum Impf-Zentrum für Senioren möglich gemacht werden könnten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die grundsätzlichen Taxitarife für das Stadtgebiet werden in einem formellen Verfahren durch die Stadtverwaltung Koblenz (Ordnungsamt) festgesetzt.
Damit eine Festsetzung erfolgen kann, müssen Taxiunternehmen ihren Bedarf melden. Anhand dieser Meldungen und der entsprechenden Entwicklung des Preisindexes werden mögliche Korrekturen im Beförderungsentgelt der Unternehmen festgesetzt.
Ziel ist es hierbei, den Taxiunternehmen ein Entgelt zu gewähren, das den wirtschaftlichen Betrieb der Unternehmen einerseits sicherstellt und auf der anderen Seite den Fahrgästen keine unangemes-senen Preise beschert. Durch die Verordnung können jedoch keinerlei Zuschüsse zu den festgesetzten Fahrpreisen geregelt werden. Entsprechend niedrig angesetzte Preise für die Beförderung zu den Impfzentren würden also zwingend die Folge haben, dass an anderer Stelle eine Preiserhöhung für Fahrgäste eintreten würde.
Die Zustimmung zum Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER durch den Stadtrat hätte zur Folge, dass mit der TAXI Koblenz e.G. eine Vereinbarung über einen Festpreis und eine Bezuschussung seitens der Stadt Koblenz für diese Impffahrten erfolgen müsste.
Bei einer solchen Vereinbarung würde es sich jedoch um eine freiwillige Leistung und um einen Zuschuss an Dritte handeln. Diese ist jedoch nicht möglich, weil im Bereich der freiwilligen Leistun-gen das Budget der Stadt Koblenz durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auf einen festen Betrag budgetiert wurde. Dieser darf nicht überschritten werden.