Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob dem Beispiel der Stadt Augsburg folgend, für die Innenstadt von Koblenz eine kostenlose ÖPNV City-Zone eingerichtet werden kann.
Begründung:
Koblenz hat, wie viele andere Städte auch, den Klimanotstand ausgerufen. In dem Klimanotstands-beschluss hat die Stadt Koblenz sich verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um in ihrem Wir-kungsbereich die CO2 -Emissionen bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu reduzieren. Rat und Ver-waltung sind deshalb gehalten Ideen zur Förderung des Klimaschutzes einzubringen. In den 33 Maß-nahmen heißt es in Maßnahme 5: In 4 Jahren 2 Mio. Fahrgäste mehr – das ist das Ziel des neuen ÖPNV-Konzeptes.
Die Stadt Augsburg hat ähnlich ambitionierte ÖPNV Ziele. In Augsburg hat man sich deswegen dazu entschieden, für den Innenstadtbereich eine kostenlose ÖPNV City-Zone einzuführen. Auf der Inter-netseite https://www.avv-augsburg.de/fahrtauskunft/tickets-tarife/city-zone/ heißt es:
„City-Zone: Für eine „saubere“ Innenstadt
Die City-Zone ist ein Gemeinschaftsprojekt von Stadt und Stadtwerken Augsburg (swa) und Teil der Augsburger Agenda für Mobilität. Oberstes Ziel der City-Zone ist, den Parksuchverkehr und damit den CO2-Ausstoß im Zentrum zu reduzieren – ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung. Zugleich soll die Innenstadt aufgewertet und der Einzelhandel gestärkt werden. Die City-Zone ist bundesweit einmalig. Augsburg übernimmt damit eine Vorreiterrolle in Deutschland.“
So funktioniert die City-Zone
Einsteigen und losfahren, ganz ohne Ticket: Das klappt ab 1. Januar 2020 völlig legal in der Augs-burger City-Zone. An insgesamt neun Stationen rund um den Königsplatz und Hauptbahnhof können Sie Busse und Straßenbahnen künftig gratis nutzen, müssen also kein Fahrgeld zahlen und kein Ticket lösen.“
Was in Augsburg funktioniert, kann in Koblenz ebenso klappen: den Parksuchverkehr und damit den CO2-Ausstoß im Zentrum zu reduzieren und damit zugleich die Innenstadt aufwerten und den Einzelhandel stärken. Die Verwaltung möge daher prüfen, ob auch in Koblenz eine kostenlose ÖPNV City-Zone eingeführt werden kann

Antwort der Verwaltung

Der ÖPNV spielt eine wichtige soziale, ökologische und wirtschaftliche Rolle. Deshalb gehört es zu den wesentlichen Aufgaben einer Kommune, für einen qualitativ hochwertigen und bezahlbaren ÖPNV zu sorgen.
Der am 21. Februar 2019 durch den Stadtrat beschlossene Nahverkehrsplan (BV/1173/2018/1) bein-haltet ein Konzept zur Absenkung der Tarife im Zeitkartensegment (Punkt 5.7. „Konzept Fahrpreise und Tarife“) ab dem 01. Januar 2021 im Stadtgebiet von Koblenz. Im Vorfeld zum Beschluss des Nahverkehrsplanes hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 einen Beschluss zur Tarifanpassung gefasst (BV/1086/2018/1) und die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Festle-gungen im Kreis der Gesellschafter der VRM GmbH herbeizuführen. Daraufhin hatte die Gesell-schafterversammlung des VRM am 09. Januar 2019 einer Tarifabsenkung für Koblenz einstimmig zugestimmt. Die im Nahverkehrsplan beschriebene Absenkung des Tarifes war auch Bestandteil der EU-weiten Vorabbekanntmachung für die geplante Direktvergabe.
Durch die im Nahverkehrsplan darüber hinaus definierten Qualitätsverbesserungen z. B.
 Ausweitung des 30-Minuten-Taktes im Abendverkehr auf den Hauptlinien,
 Ausweitung des Angebotes (15-Minuten-Takt) zwischen Hauptbahnhof und Universität Met-ternich (über Verwaltungszentrum),
 erweiterter Nachtbus,
 Schaffung von Tangentiallinien (z. B. Horchheimer Höhe – Asterstein – Ehrenbreitstein oder Kesselheim – Bubenheim (Globus) – Rübenach],
 Beschaffung 29 gasbetriebener Busse,
 Beschaffung eines Elektrobusses,
 Übertragung der Haltestelleninfrastruktur auf die koveb
entstehen (nicht nur wegen der gesenkten Fahrpreise) zusätzliche Kosten, die zu tragen sind.
Die Einführung einer ÖPNV-City-Zone würde zu weiteren Mindererlösen führen, die durch die Stadt Koblenz auszugleichen wären.
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine Prüfung zur Einrichtung einer ÖPNV-City-Zone aufgrund der o. g. Darlegungen zunächst nicht weiterverfolgt werden. Vielmehr sollten zunächst die Auswirkungen des zum 01. Januar 2021 in Kraft tretenden neuen Preissystems abgewartet werden.
City-Zone Augsburg
In Augsburg gilt die City-Zone vom Königsplatz und Moritzplatz je eine Haltestelle weiter. Fahr-gäste, die in die City-Zone hinein- oder aus ihr herausfahren, um ihr Ziel zu erreichen zählen die Stationen nicht mit. Wer die Zone durchquert, also bei derselben Fahrt in die Zone rein- und aus der City-Zone wieder herausfährt, muss die Stationen mitzählen. In Augsburg führt die Einführung der City-Zone zu einem Einnahmeverlust von rd. 500.000 €.
Beschlussempfehlung:
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zuzustimmen und zunächst die Auswirkungen des zum 01. Januar 2021 in Kraft tretenden neuen Preissystems abzuwarten.