Die Verwaltung wird aufgefordert,

  1. dafür Sorge zu tragen, dass künftig in Koblenzer Neubaugebieten – wie zum Beispiel an der Fritsch-Kaserne – 10-15 Prozent der Bauflächen für Gemeinschaftswohnprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. vorgehalten werden (vgl. mögl. Handlungsfeld unter 4.1 – 41 Masterplan Koblenz);
  2. die städtischen Förderrichtlinien und Vergaberichtlinien (Erbbau, Erbpacht) besser auf die Erfordernisse solcher Gemeinschaftswohnprojekte auszurichten, um diese – insbesondere dann, wenn sie sich dem generationsübergreifenden, familienfreundlichen, seniorengerechten und/oder barrierefreien Wohnen verschrieben haben – stärker zu fördern (vgl. mögl.Handlungsfeld unter 4.1 – 38 Masterplan Koblenz);
  3. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Maßnahmen – darunter beispielsweise eine städtische Beteiligung oder eine Beteiligung einer städtischen Gesellschaft an einschlägigen Initiativen wie „Gemeinsam Wohnen“ oder durch die Einrichtung einer städtischen Anlauf- und Beratungsstelle für an solchen Projekten Interessierte – dazu geeignet sind, einen deutlichen Zuwachs an erfolgreich umgesetzten Gemeinschaftswohnprojekten zu erreichen (vgl. mögl. Handlungsfeld unter 4.1 – 38 Masterplan Koblenz).