Die Stadt Koblenz muss in Sachen Luftreinhaltung eine Vorbildfunktion einnehmen. Daher sollte der Fuhrpark der Stadt, stadteigener Gesellschaften und Beteiligungsunternehmen mit Mehrheit in städtischer Hand den eigenen Fuhrpark auf alternative Antriebe umrüsten.
Daher fragt die FREIE WÄHLER-Ratsfraktion die Stadtverwaltung:

1.) Wie viele Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wurden in den Jahren 2019, 2020
und 2021 beschafft? (Auflistung der Antriebsarten erbeten)

2.) Wie viele Fahrzeuge sind in Planung für die kommenden Jahre?
3.) Wie sind die Erfahrungen mit diesen Fahrzeugen?
4.) Welche Förderungen konnten hierbei in Anspruch genommen werden?

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

Zu Frage 1.):
In den Jahren 2019 bis 2021 wurden verwaltungsweit insgesamt 29 Fahrzeuge mit einem alternativen Antrieb beschafft. 28 dieser Fahrzeuge werden rein elektrisch betrieben; ein weiteres Fahrzeug ist mit einem Erdgasantrieb ausgestattet.
Zu Frage 2.):
Für das Jahr 2022 ist die Beschaffung von 10 Dienstfahrzeugen für das Baudezernat geplant. Auch hier handelt es sich um rein elektrisch angetrieben Fahrzeuge. Mittelfristig ist zudem die Beschaffung von 3 Dienstfahrzeugen mit Elektroantrieb für den Standort Rathaus / Schängel-Center geplant.
Darüber hinaus wird bei er turnusgemäßen Erneuerung des Fahrzeugbestandes ein Fokus auf alternative Antriebe gelegt. Sofern technisch möglich erfolgt eine Neubeschaffung mit einem elektrischen Antrieb. Dies gilt insbesondere für eingesetzte Personenkraftwagen im Ordnungsamt, sowie den Eigenbetrieben Grünflächen- und Bestattungswesen und Kommunaler Servicebetrieb.
Zu Frage 3.):
Die Erfahrungen mit elektrisch angetriebenen Dienstfahrzeugen werden durchgehend positiv bewertet. Den Fahrzeugen wird eine ausreichende Reichweite, Komfort und Nutzerfreundlichkeit für den täglichen Dienstgebrauch im Stadtgebiet bescheinigt.
Das Fahrzeug mit Erdgasantrieb ist Z.Zt. lediglich zur Langzeiterprobung über 24 Monate angemietet. Im kommenden Jahr soll auf Basis der bis dahin gesammelten Erfahrungen mit dem Erdgasantrieb im Einsatz entschieden werden, ob das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit dauerhaft in den Bestand genommen wird.
Zu Frage 4.):
Sofern die Elektrofahrzeuge gekauft und nicht geleast wurden, bestand die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Förderrichtlinie Elektromobilität). Aus diesem Förderprogramm konnten insgesamt rd. 365.000 € abgerufen werden.